Lexikon
Finanzbegriffe kurz erklärt. Jeder Eintrag nennt die geltenden Zahlen mit Fundstelle und das Datum der letzten Prüfung.
Nach Thema
Börse & ETF (7)
Einkommensteuer (11)
Erben & Schenken (2)
Gesetzliche Rente (3)
Kapitalerträge (7)
Konto & Sparen (4)
Private Vorsorge (3)
Sparförderung (3)
Von A bis Z
A
- Abgeltungsteuer 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer: Rechtsgrundlage, Abgeltungswirkung, Günstigerprüfung und Verlustverrechnung.
- Anleihe Schuldverschreibung mit Kupon und Laufzeit: Nennwert, Kurs und Rendite, Stückzinsen, Risiken und Besteuerung.
- Arbeitnehmer-Sparzulage Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen: 20 % auf 400 €, 9 % auf 470 €, Einkommensgrenze 40.000 €/80.000 €.
- Außergewöhnliche Belastungen Zwangsläufige Mehrkosten nach § 33 EStG: abziehbar nur über der zumutbaren Belastung. Dazu Unterhalt (§ 33a) und Pauschbeträge (§ 33b).
B
D
E
- Ehegattensplitting Steuer für zusammen veranlagte Ehegatten: Splitting-Verfahren, Voraussetzungen, Einzelveranlagung und Rechenbeispiel mit dem Tarif 2026.
- Entgeltumwandlung Anspruch bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, steuerfrei bis 8 %, 15 % Arbeitgeberzuschuss und Beiträge in der Rente.
- Erbschaftsteuer Steuer auf den Erwerb von Todes wegen nach ErbStG: Steuerklassen I bis III, Freibeträge ab 20.000 € bis 500.000 €, Sätze von 7 % bis 50 %.
- ETF (Exchange Traded Fund) Börsengehandelter Fonds, meist auf einen Index: Aufbau, Sondervermögen, Kosten, Risiken und Besteuerung im Überblick.
F
G
- Geldmarktfonds Kurzfristige Papiere nahe den Geldmarktsätzen: Arten nach EU-Verordnung, Abgrenzung zu Tagesgeld, Teilfreistellung und Vorabpauschale.
- Girokonto Zahlungskonto für den Alltag: Basiskonto, Kontowechselhilfe, Entgeltinformation, Dispo und Einlagensicherung im Überblick.
- Grundfreibetrag Steuerfreier Teil des zu versteuernden Einkommens nach § 32a EStG: 12.348 € im Jahr 2026, für Ehegatten im Splitting doppelt.
H
K
P
Q
R
- Rentenbesteuerung Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn (2026: 84 %), fester steuerfreier Teil, Grundfreibetrag und Steuererklärungspflicht.
- Rentenlücke Was die Rentenlücke ist, wie du sie mit der Renteninformation ermittelst und was Steuern, Abzüge und Inflation damit zu tun haben.
- Rentenversicherungsnummer Wie die 12 Stellen der Rentenversicherungsnummer aufgebaut sind, wo du sie findest und wie sie sich von Steuer-ID und Krankenversichertennummer unterscheidet.
- Riester-Rente Zulagen, Mindesteigenbeitrag und Besteuerung der Riester-Rente und die Änderungen des Altersvorsorgereformgesetzes ab 2027.
- Rürup-Rente (Basisrente) Basisrente nach § 10 EStG: lebenslange, nicht vererbbare Leibrente, Beiträge bis 30.826 € (2026) als Sonderausgaben abziehbar, Rente nachgelagert besteuert.
S
- Schenkungsteuer Steuer auf Schenkungen unter Lebenden nach ErbStG: Freibeträge von 20.000 € bis 500.000 €, Zusammenrechnung von Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren.
- Solidaritätszuschlag Soli: 5,5 % Zuschlag, Freigrenze 2026 bei 20.350 €, für Kapitalerträge und Körperschaften ohne Freigrenze.
- Sparer-Pauschbetrag 1.000 € bzw. 2.000 € Pauschbetrag auf Kapitalerträge nach § 20 Abs. 9 EStG, seit 2023 angehoben.
- Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr 2026, 45 % ab 277.826 €. Grenz- und Durchschnittssteuersatz am Beispiel.
- Steuerklasse 4 mit Faktor Faktorverfahren nach § 39f EStG: Steuerklasse IV mit Faktor Y : X statt III/V, mit Antrag beider Ehegatten.
- Steuerklassen Steuerklassen I bis VI nach § 38b EStG: wer welche Klasse hat, die Kombinationen III/V und IV/IV und wie der Wechsel funktioniert.
T
- Tagesgeld Täglich verfügbar, variabel verzinst: was Tagesgeld ist, wie sicher es ist und wie Zinsen und Steuern zusammenhängen.
- Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 und 80 % bei Immobilienfonds: so viel der Fondserträge § 20 InvStG steuerfrei stellt.
- Thesaurierend und ausschüttend Erträge bleiben im Fonds oder werden ausgezahlt: der Unterschied und seine steuerlichen Folgen nach dem InvStG.
V
- Vermögenswirksame Leistungen Vom Arbeitgeber angelegte Geldleistungen nach dem 5. VermBG: Anlageformen, Sperrfristen, Steuerpflicht und Förderung durch die Sparzulage.
- Vorabpauschale Fiktiver Mindestertrag eines Investmentfonds nach § 18 InvStG: 70 % des Basiszinses auf den Fondswert, 2026 mit 3,20 % Basiszins.