Kurz beantwortet
Mit einem Freistellungsauftrag nach § 44a EStG weist du deine Bank an, bis zu einem festen Betrag keine Kapitalertragsteuer abzuziehen. Die Obergrenze ist der Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner. Ohne Auftrag behält die Bank 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an eine Bank oder eine andere Stelle, die Kapitalertragsteuer einbehält, bis zu einem bestimmten Betrag davon abzusehen. Rechtsgrundlage ist § 44a EStG (Abstandnahme vom Steuerabzug). Der Steuerabzug unterbleibt, soweit deine Kapitalerträge zusammen den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG nicht übersteigen. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag nach amtlich vorgeschriebenem Muster.[1]
Den Auftrag können nur natürliche Personen für ihre Konten und Depots erteilen.[2] Er ändert nichts an deiner Steuerpflicht. Er regelt nur, dass die Bank die Steuer nicht schon an der Quelle einbehält, soweit der Sparer-Pauschbetrag reicht.
Höhe 2025 und 2026
Die Obergrenze ist der Sparer-Pauschbetrag. Er gilt in den Jahren 2025 und 2026 unverändert:[3]
| Personenkreis | Höchstbetrag 2025 | Höchstbetrag 2026 |
|---|---|---|
| Einzelperson | 1.000 € | 1.000 € |
| Zusammen veranlagte Ehegatten und Lebenspartner (gemeinsamer Auftrag) | 2.000 € | 2.000 € |
Bis 2022 waren es 801 € und 1.602 €. Seit 2023 gelten 1.000 € und 2.000 €, bereits erteilte Aufträge wurden von den Banken automatisch um 24,844 % erhöht.[4] Der Gesetzestext nennt für 2027 keinen anderen Betrag.
So funktioniert er
Steuer-ID. Einen Freistellungsauftrag kannst du nur erteilen, wenn du deine Identifikationsnummer mitteilst, bei einem gemeinsamen Auftrag auch die deines Ehegatten. Liegt der Meldestelle keine Identifikationsnummer vor, ist der Auftrag unwirksam.[1]
Verteilung auf mehrere Banken. Du kannst den Betrag auf mehrere Institute aufteilen, die Summe darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.[2] Die Banken melden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die tatsächlich freigestellten Erträge (§ 45d EStG) bis Ende Februar des Folgejahres. Das BZSt kann daraus nicht ablesen, wie sich die Aufträge verteilen, und hat keine Übersicht über deine Aufträge. Die Daten können Sozialleistungsträgern zum Abgleich von Einkommen oder Vermögen zur Verfügung stehen.[5][6]
Ehegatten und Lebenspartner. Sie können einen gemeinsamen Auftrag oder Einzelaufträge erteilen. Der gemeinsame Auftrag gilt für Gemeinschaftskonten und für Konten, die nur auf einen Partner lauten. Nur mit gemeinsamem Auftrag rechnen die Banken Verluste der Partner übergreifend gegeneinander.[2]
Änderung und Dauer. Eine Erteilung oder Erhöhung wirkt für das Kalenderjahr, in dem du sie stellst, und ist bis zum 31. Januar des Folgejahres auch rückwirkend für das Vorjahr möglich. Befristen lässt sich ein Auftrag nur zum Jahresende. Du kannst ihn nicht auf einzelne Konten oder Depots derselben Bank beschränken.[2]
Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) ist etwas anderes. Sie stellt dein Wohnsitzfinanzamt aus, wenn anzunehmen ist, dass auch bei einer Günstigerprüfung keine Steuer entsteht. Dann ist der Steuerabzug nicht vorzunehmen, auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus. Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre und endet zum Jahresende.[1] Das Finanzamt stellt sie nicht aus, wenn du voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt wirst.[2]
Der Freistellungsauftrag dagegen reicht nur bis zum Sparer-Pauschbetrag und braucht kein Finanzamt, nur das Formular bei deiner Bank.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank behält von jedem Kapitalertrag 25 % Kapitalertragsteuer ein, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.[7][8] Das Geld ist damit nicht verloren. Du kannst in der Einkommensteuererklärung eine Steuerfestsetzung beantragen, insbesondere bei einem nicht vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag, und bekommst die zu viel einbehaltene Steuer erstattet.[9] Der Auftrag erspart dir also vor allem die Vorleistung und den Weg über die Steuererklärung. Wie hoch Abzug und Erstattung ausfallen, rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner. Mehr zum Steuersatz steht unter Abgeltungsteuer.
Rechenbeispiel
Du verteilst deinen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € als Freistellungsauftrag von 600 € auf Bank A und 400 € auf Bank B. Bank A schreibt dir 700 € Zinsen gut, Bank B 300 €.
- Bank A: 700 € minus 600 € Freistellung = 100 € steuerpflichtig. Abgezogen werden 25,00 € Kapitalertragsteuer und 1,37 € Solidaritätszuschlag (5,5 % von 25,00 € = 1,375 €, Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz), zusammen 26,37 €. Ohne Kirchensteuer.
- Bank B: 300 € liegen unter den 400 € Freistellung, es wird nichts abgezogen. 100 € der Freistellung bleiben ungenutzt.
Deine Kapitalerträge insgesamt betragen 1.000 € und liegen damit genau beim Sparer-Pauschbetrag. Mit einem Auftrag von 700 € bei Bank A und 300 € bei Bank B wäre nichts abgezogen worden. In der Steuererklärung kannst du die 26,37 € zurückholen.
Grenzen und Sonderfälle
Ein Freistellungsauftrag wirkt nur bei Kapitalerträgen, von denen ein inländisches Institut Steuer abzieht. Erträge ohne deutschen Steuerabzug, zum Beispiel von ausländischen Instituten, musst du in der Einkommensteuererklärung angeben.[9] Mit dem Tod des Kontoinhabers endet die Wirkung des Auftrags.[2] Dieser Eintrag ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?
Der Höchstbetrag entspricht dem Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € für Einzelpersonen, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten und Lebenspartner. Du kannst auch weniger angeben.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag 2025 und 2026?
In beiden Jahren 1.000 € bzw. 2.000 € für Paare. Seit 2023 gelten diese Beträge, vorher waren es 801 € und 1.602 €.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja, die Summe aller Aufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen. Die Aufteilung bestimmst du, das BZSt sieht sie nicht.
Brauche ich für den Freistellungsauftrag meine Steuer-ID?
Ja. Ohne Identifikationsnummer, bei gemeinsamen Aufträgen auch des Partners, ist der Auftrag unwirksam.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?
Die Bank behält 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ein. Zu viel gezahlte Steuer holst du über die Einkommensteuererklärung zurück.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [2] Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, BStBl I S. 1330, EStH 2025 Anhang 19 II). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 9, Sparer-Pauschbetrag). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [4] Deutscher Bundestag: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022, Drucksache 20/3879, Begründung zu § 20 Absatz 9 und § 52 Absatz 43 EStG. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [5] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 45d Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [6] Bundeszentralamt für Steuern: Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [7] Bundesministerium der Justiz: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) § 4 Zuschlagsatz. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [8] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [9] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft
Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
Verwandte Begriffe
- Sparer-Pauschbetrag
1.000 € bzw. 2.000 € Pauschbetrag auf Kapitalerträge nach § 20 Abs. 9 EStG, seit 2023 angehoben.
- Abgeltungsteuer
25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer: Rechtsgrundlage, Abgeltungswirkung, Günstigerprüfung und Verlustverrechnung.
- Festgeld
Feste Laufzeit, fester Zins: wie Festgeld funktioniert, wie sicher es ist und was Zinsen und Steuern daraus machen.
Weitere Rechner
- Kapitalertragsteuer-Rechner
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