Kurz beantwortet
Ein Depot ist das Konto, bei dem ein Kreditinstitut Wertpapiere für dich verwahrt und verwaltet (Depotgeschäft nach § 1 KWG). Die Wertpapiere gehören dir und fallen bei einer Bankinsolvenz nicht in die Insolvenzmasse. Das Geld für Käufe und Verkäufe liegt auf einem eigenen Konto, dem Verrechnungskonto.
Was ist ein Depot?
Verwahrer im Sinne des Depotgesetzes (DepotG) ist, wem im Betrieb seines Gewerbes Wertpapiere unverschlossen zur Verwahrung anvertraut werden.[1] Das Kreditwesengesetz definiert das Depotgeschäft als die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.[2] Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes sind unter anderem Aktien und auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.[1]
Im Alltag heißt das: Du kaufst über die Bank Wertpapiere, sie werden auf deinem Depot gebucht und dort verwaltet. Sind sie nicht zur Sammelverwahrung zugelassen oder verlangst du es, muss die Bank sie unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung gesondert von ihren eigenen Beständen und denen Dritter aufbewahren (§ 2 DepotG).[3]
Schutz bei Insolvenz der Bank
Wertpapiere im Depot bleiben dein Eigentum. Bei der Sammelverwahrung entsteht für den bisherigen Eigentümer Miteigentum nach Bruchteilen am Sammelbestand (§ 6 DepotG).[4] Wer geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger und kann seinen Anspruch auf Aussonderung geltend machen (§ 47 InsO).[5] Das schützt vor der Insolvenz der Bank, nicht vor Kursverlusten.
Etwas anderes gilt für Geld. Ein Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist eine Einlage, für die die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € je Kunde und Bank gilt.[6][7] Wer Wertpapierdienstleistungen von reinen Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleistungsinstituten oder Kapitalverwaltungsgesellschaften nutzt, ist über die Anlegerentschädigung abgesichert: 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, höchstens der Gegenwert von 20.000 € (§ 4 AnlEntG).[8]
Verrechnungskonto
Käufe, Verkäufe, Dividenden und Gebühren laufen über ein Konto, das dem Depot zugeordnet ist, das Verrechnungskonto. Das Girokonto kann dabei als Referenzkonto für Wertpapiergeschäfte dienen.[9]
Kosten im Überblick
Typische Kostenarten sind Entgelte für die Depotführung und Gebühren je Order, dazu laufende Kosten der gekauften Produkte. Welche das bei einer Bank sind, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis. Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen ihren Kunden rechtzeitig alle Kosten und Nebenkosten der Dienstleistung und der Finanzinstrumente zur Verfügung stellen, in zusammengefasster Form, auf Verlangen aufgegliedert nach einzelnen Posten (§ 63 Abs. 7 WpHG).[10]
Steuern
Dividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, ebenso Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG). Bei Sammelverwahrung gelten die zuerst angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 EStG). Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).[11]
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).[11] Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du ihn beim Depot. Bei Fonds kann zusätzlich die Vorabpauschale anfallen, die Erträge in der Ansparphase vorab besteuert.
Altersvorsorgedepot ab 2027
Das Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag, bei dem auf Garantien verzichtet wird und das eingezahlte Geld vom Anbieter angelegt und staatlich gefördert wird. Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert. Die neuen Produkte können Anbieter ab dem 1. Januar 2027 anbieten.[12] Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot.
Rechenbeispiel
Angenommen wird ein Verkauf von Aktien auf einem Depot, ohne andere Kapitalerträge im Jahr außer einer Dividende. Alle Zahlen sind Annahmen.
- Anschaffungskosten inklusive Kaufnebenkosten: 5.000,00 €
- Verkaufserlös: 6.000,00 €, Ordergebühr 10,00 €
- Gewinn: 6.000,00 € − 10,00 € − 5.000,00 € = 990,00 €
- Dividende im selben Jahr: 20,00 €. Kapitalerträge gesamt: 1.010,00 €.
Bei einem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € und vollständiger Freistellung sind 10,00 € steuerpflichtig. Mit dem Kapitalertragsteuer-Rechner kannst du das für deine Zahlen durchspielen.
Grenzen und Sonderfälle
Der Eintrag nennt keine Anbieter und keine Konditionen einzelner Banken. Für Depots im Ausland und für Kryptowerte gelten andere Regeln. Der Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Beratung.
Häufige Fragen
Was ist ein Depot?
Ein Depot ist das Konto, bei dem ein Kreditinstitut Wertpapiere für dich verwahrt und verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Depotgesetz und das Kreditwesengesetz.
Sind meine Wertpapiere bei einer Bankinsolvenz sicher?
Wertpapiere im Depot bleiben dein Eigentum und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Vor Kursverlusten schützt das nicht. Geld auf dem Verrechnungskonto fällt unter die Einlagensicherung bis 100.000 €.
Was ist ein Verrechnungskonto?
Das Konto, über das Käufe, Verkäufe, Erträge und Gebühren des Depots abgerechnet werden.
Was kostet ein Depot?
Das hängt vom Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ab, meist fallen Depotführung und Gebühren je Order an. Banken müssen Kosten und Nebenkosten vorab in zusammengefasster Form nennen.
Wie werden Erträge im Depot besteuert?
Dividenden und Kursgewinne sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben sie steuerfrei, wenn er nicht anderweitig verbraucht ist.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Depotgesetz (DepotG) § 1 Allgemeine Vorschriften. Abgerufen am 2. November 2026.
- [2] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Merkblatt Depotgeschäft (Tatbestand des Depotgeschäfts, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG). Abgerufen am 2. November 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Depotgesetz (DepotG) § 2 Sonderverwahrung. Abgerufen am 2. November 2026.
- [4] Bundesministerium der Justiz: Depotgesetz (DepotG) § 6 Miteigentum am Sammelbestand. Abgerufen am 2. November 2026.
- [5] Bundesministerium der Justiz: Insolvenzordnung (InsO) § 47 Aussonderung. Abgerufen am 2. November 2026.
- [6] Bundesministerium der Justiz: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) § 2 Begriffsbestimmungen (Absatz 3). Abgerufen am 2. November 2026.
- [7] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Abgerufen am 2. November 2026.
- [8] Bundesministerium der Justiz: Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) § 4 Umfang des Entschädigungsanspruchs. Abgerufen am 2. November 2026.
- [9] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Girokonto: Alles, was Sie wissen müssen. Abgerufen am 2. November 2026.
- [10] Bundesministerium der Justiz: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) § 63 Allgemeine Verhaltensregeln (Absatz 7). Abgerufen am 2. November 2026.
- [11] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absätze 1, 2, 4, 6, 9). Abgerufen am 2. November 2026.
- [12] Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Abgerufen am 2. November 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft
Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
Verwandte Begriffe
- Kryptowährung
Kryptowert als Tauschmittel: Definition nach MiCAR, Aufsicht, Risiken laut BaFin und private Besteuerung mit Rechenbeispiel.
- ETF (Exchange Traded Fund)
Börsengehandelter Fonds, meist auf einen Index: Aufbau, Sondervermögen, Kosten, Risiken und Besteuerung im Überblick.
- Freistellungsauftrag
Was der Freistellungsauftrag nach § 44a EStG regelt, wie hoch er sein darf und wie du ihn auf Banken verteilst.
- Vorabpauschale
Fiktiver Mindestertrag eines Investmentfonds nach § 18 InvStG: 70 % des Basiszinses auf den Fondswert, 2026 mit 3,20 % Basiszins.
Weitere Rechner
- Kapitalertragsteuer-Rechner
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondserträge, mit Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung.
- ETF-Sparplan-Rechner
Sparplan mit Rendite, Kosten, Dynamik, Steuer und Inflation durchspielen.
- Arbeitszeitrechner
Arbeitszeit mit Pause, in Stunden und Dezimalstunden, mit Prüfung nach Arbeitszeitgesetz.
- Inflationsrechner
Was ein Euro-Betrag aus einem früheren Jahr heute wert ist, mit dem amtlichen Verbraucherpreisindex seit 1991, dazu Kaufkraft in der Zukunft.
- Mehrwertsteuer-Rechner
Netto in Brutto und zurück, mit 19 %, 7 % oder eigenem Satz.