Kurz beantwortet
Zinseszins entsteht, wenn gutgeschriebene Zinsen in den folgenden Perioden selbst Zinsen tragen. Das Endkapital berechnet sich mit K_n = K_0 × (1 + p)^n. Aus 10.000 € werden bei 3 % im Jahr nach 20 Jahren 18.061,11 €, mit einfachem Zins wären es 16.000 €.
Was ist Zinseszins?
Beim Zinseszins werden Zinsen, die dir gutgeschrieben wurden, in den folgenden Perioden mitverzinst. Du bekommst also nicht nur Zinsen auf das ursprüngliche Kapital, sondern auch auf die bereits aufgelaufenen Zinsen. Bei einfachem Zins bleibt die Zinsbasis dagegen immer das Startkapital. Der Effekt ist anfangs klein und wächst mit der Laufzeit, weil die Zinsbasis jedes Jahr größer wird.
Formel
Mit Startkapital K_0, Zinssatz p pro Periode (als Dezimalzahl, 3 % = 0,03) und n Perioden gilt:
K_n = K_0 × (1 + p)^n
Die Zinsen insgesamt sind K_n − K_0. Bei einfachem Zins gilt dagegen K_n = K_0 × (1 + p × n). Beide Rechnungen stimmen nach der ersten Periode überein und gehen danach auseinander.
Rechenbeispiel: Zinseszins gegen einfachen Zins
Angenommen werden 10.000 € mit 3 % im Jahr, die Zinsen werden jährlich gutgeschrieben und bleiben angelegt. Der Zinssatz ist eine Rechenannahme, keine Prognose. Nach zwei Jahren: 10.000 € × 1,03² = 10.609,00 €, mit einfachem Zins 10.600,00 €.
| Laufzeit | Mit Zinseszins | Mit einfachem Zins | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 10 Jahre | 13.439,16 € | 13.000,00 € | 439,16 € |
| 20 Jahre | 18.061,11 € | 16.000,00 € | 2.061,11 € |
| 30 Jahre | 24.272,62 € | 19.000,00 € | 5.272,62 € |
Die Werte sind Beträge vor Steuern. Mit dem Zinseszinsrechner kannst du Laufzeit, Zinssatz und regelmäßige Einzahlungen selbst variieren; dieser Eintrag erklärt nur den Begriff.
Einfluss der Zinsperiode
Je öfter Zinsen gutgeschrieben werden, desto früher tragen sie selbst Zinsen. Wird ein Nominalzins von 3 % monatlich mit 0,25 % pro Monat gutgeschrieben, entstehen aus 10.000 € nach 10 Jahren 10.000 € × 1,0025^120 = 13.493,54 € statt 13.439,16 € bei jährlicher Gutschrift. Der effektive Jahreszins ist dann (1 + 0,03 / 12)^12 − 1 ≈ 3,04 %. Beim Vergleich von Angeboten zählt deshalb der effektive Jahreszins, nicht der Nominalzins allein.
Faustregel 72
Als grobe Näherung gilt: Die Verdopplungszeit in Jahren ist etwa 72 geteilt durch den Zinssatz in Prozent. Bei 3 % ergibt das 24 Jahre, bei 6 % 12 Jahre. Der genaue Wert folgt aus ln 2 / ln(1 + p): bei 3 % rund 23,45 Jahre, bei 6 % rund 11,90 Jahre. Die Regel ist nur eine Näherung und ungenauer, je weiter der Zinssatz von üblichen Werten abweicht.
Steuern und Inflation
Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).[1] Darüber hinaus beträgt die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich 25 Prozent (§ 32d Abs. 1 EStG), dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.[2] Die Steuer mindert den Zinseszinseffekt, weil jedes Jahr weniger Zinsen mitverzinst werden. Als Rechenbeispiel nur mit den 25 Prozent, ohne Soli und Kirchensteuer und ohne Freibetrag: 3 % brutto werden zu 2,25 % netto, aus 10.000 € werden nach 20 Jahren 10.000 € × 1,0225^20 = 15.605,09 € statt 18.061,11 €.
Die Inflation mindert die Kaufkraft des Endbetrags. Bei 2 % jährlicher Inflation sind 18.061,11 € nach 20 Jahren so viel wert wie heute 18.061,11 € geteilt durch 1,02^20, also rund 12.154,61 €. Mit dem Inflationsrechner kannst du das für andere Annahmen nachrechnen. Welche Steuern anfallen, hängt von deiner Situation ab, siehe Abgeltungsteuer.
Zinseszinsverbot nach § 248 BGB
Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig (§ 248 Abs. 1 BGB). Nach Absatz 2 können Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten; so entsteht bei Sparguthaben der Zinseszins. Kreditanstalten, die berechtigt sind, verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben, können sich bei Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen.[3]
Grenzen und Sonderfälle
Die Formel setzt einen festen Zinssatz und die Wiederanlage aller Zinsen voraus. Schwankende Zinsen, Gebühren, Auszahlungen und Steuern verändern das Ergebnis. Der Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Beratung.
Häufige Fragen
Was ist Zinseszins?
Zinsen auf bereits gutgeschriebene Zinsen. Dadurch wächst das Kapital schneller als bei einfachem Zins, der nur das Startkapital verzinst.
Wie berechnet man den Zinseszins?
Mit K_n = K_0 × (1 + p)^n: Startkapital mal Aufzinsungsfaktor hoch Anzahl der Perioden. Die Zinsen insgesamt sind K_n minus K_0.
Was besagt die Faustregel 72?
Teile 72 durch den Zinssatz in Prozent, dann erhältst du ungefähr die Jahre bis zur Verdopplung. Bei 3 % sind das etwa 24 Jahre, genau sind es rund 23,45. Es ist nur eine Näherung.
Ist Zinseszins in Deutschland verboten?
Eine im Voraus vereinbarte Verzinsung fälliger Zinsen ist nach § 248 Abs. 1 BGB nichtig. Für Einlagen bei Sparkassen und Banken gibt es nach Absatz 2 eine Ausnahme.
Wie wirken Steuern auf den Zinseszins?
Über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) fallen grundsätzlich 25 % Abgeltungsteuer an. Das senkt die Zinsen, die weiter mitverzinst werden.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 9). Abgerufen am 5. November 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgerufen am 5. November 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 248 Zinseszinsen. Abgerufen am 5. November 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Philip, Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer
Philip hat eine kaufmännische Ausbildung, Wirtschaftsinformatik studiert und führt eigene Unternehmen. Bei Finanzwiki schreibt er über Finanzgrundlagen, Sparen, Konten und Alltagsrechner und prüft die Rechenwege.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
Verwandte Begriffe
- Sparer-Pauschbetrag
1.000 € bzw. 2.000 € Pauschbetrag auf Kapitalerträge nach § 20 Abs. 9 EStG, seit 2023 angehoben.
- Abgeltungsteuer
25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer: Rechtsgrundlage, Abgeltungswirkung, Günstigerprüfung und Verlustverrechnung.
- Festgeld
Feste Laufzeit, fester Zins: wie Festgeld funktioniert, wie sicher es ist und was Zinsen und Steuern daraus machen.
- Tagesgeld
Täglich verfügbar, variabel verzinst: was Tagesgeld ist, wie sicher es ist und wie Zinsen und Steuern zusammenhängen.
Weitere Rechner
- Zinseszinsrechner
Endkapital mit Startbetrag, Sparrate und Zinseszins, optional nach Steuer.
- Inflationsrechner
Was ein Euro-Betrag aus einem früheren Jahr heute wert ist, mit dem amtlichen Verbraucherpreisindex seit 1991, dazu Kaufkraft in der Zukunft.
- Arbeitszeitrechner
Arbeitszeit mit Pause, in Stunden und Dezimalstunden, mit Prüfung nach Arbeitszeitgesetz.
- ETF-Sparplan-Rechner
Sparplan mit Rendite, Kosten, Dynamik, Steuer und Inflation durchspielen.
- Kapitalertragsteuer-Rechner
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondserträge, mit Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung.