Steuersatz
Bruttobetrag
119,00 €
Netto × (1 + 19 / 100), gerundet auf Cent.
Kurz beantwortet
Der Rechner wandelt Nettobeträge in Bruttobeträge um, rechnet Brutto zurück auf Netto und löst den Steuerbetrag heraus. Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %. Brutto = Netto × (1 + Steuersatz), und zurück wird durch (1 + Steuersatz) geteilt, nicht 19 % abgezogen.
So rechnet der Rechner
Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Der Bruttobetrag ist damit Nettobetrag plus Steuerbetrag. Mit dem Steuersatz s (als Dezimalzahl, 19 % = 0,19) gilt:
- Netto zu Brutto: Brutto = Netto × (1 + s). Der Steuerbetrag ist Netto × s.
- Brutto zu Netto: Netto = Brutto / (1 + s). Der Steuerbetrag ist Brutto − Netto, also Brutto × s / (1 + s).
- Steuerbetrag herauslösen: Das ist der zweite Schritt allein: aus einem Bruttopreis den enthaltenen Steuerbetrag bestimmen.
Bei Brutto zu Netto wird durch 1,19 (bzw. 1,07) geteilt. Ein Abzug von 19 % vom Bruttobetrag wäre falsch, weil die 19 % auf den Nettobetrag berechnet wurden und nicht auf den Bruttobetrag. Der Rechner rundet auf zwei Nachkommastellen, der Steuerbetrag ergibt sich als Differenz.
Netto zu Brutto
Brutto = Netto · (1 + s)
s Steuersatz als Dezimalzahl, z. B. 0,19
Brutto zu Netto
Netto = Brutto / (1 + s)
Division durch 1,19 bzw. 1,07, kein Abzug von 19 % bzw. 7 %
Steuerbetrag
USt = Brutto − Netto = Brutto · s / (1 + s)
enthaltener Steuerbetrag im Bruttopreis
Parameter und Fundstellen
| Parameter | Wert | Gültig |
|---|---|---|
| Regelsatz (§ 12 Abs. 1 UStG)[1] | 19 % | |
| Ermäßigter Satz (§ 12 Abs. 2 UStG)[1] | 7 % | |
| Nullsatz für bestimmte Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG)[1] | 0 % | |
| Kleinunternehmer: Umsatzgrenze im Vorjahr (§ 19 Abs. 1 UStG)[2] | 25.000 € | |
| Kleinunternehmer: Umsatzgrenze im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG)[2] | 100.000 € |
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Das Gesetz kennt den Begriff Umsatzsteuer. Mehrwertsteuer ist die gebräuchliche Bezeichnung für dieselbe Steuer. Gemeint ist die Steuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbringen. Wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher, Unternehmen führen sie an das Finanzamt ab.
Steuersätze in Deutschland
Der Regelsatz beträgt 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für bestimmte Umsätze ermäßigt sich die Steuer auf sieben Prozent.[1] Diese Umsätze sind teils über die Liste der Gegenstände in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes bestimmt. Dazu gehören zum Beispiel Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Gemüse, Obst, Getreide und Backwaren sowie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.[3] Weitere ermäßigte Umsätze sind unter anderem die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr, die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung sowie Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.[1]
Die Liste in Anlage 2 enthält auch Ausnahmen, zum Beispiel für Trinkwasser in Fertigpackungen oder Frucht- und Gemüsesäfte. Der Rechner prüft nicht, welcher Satz für ein bestimmtes Produkt gilt. Du wählst den Satz selbst oder gibst einen freien Satz ein.
Für Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage gilt ein Steuersatz von 0 Prozent, einschließlich der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie bestimmten öffentlichen Gebäuden installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird. Auch die Installation solcher Anlagen und Speicher ist begünstigt.[1]
Kleinunternehmer
Ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet, ist von der Umsatzsteuer befreit. Solche Unternehmer weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Für sie ist der Rechner nur relevant, wenn sie auf die Befreiung verzichten. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre.[2]
Rechenbeispiele
| Aufgabe | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Netto 49,99 € zu Brutto, 19 % | 49,99 × 1,19 | 59,49 €, Steuer 9,50 € |
| Brutto 100,00 € zu Netto, 19 % | 100 / 1,19 | 84,03 €, Steuer 15,97 € |
| Brutto 100,00 € zu Netto, 7 % | 100 / 1,07 | 93,46 €, Steuer 6,54 € |
| Netto 1.000,00 € zu Brutto, 19 % | 1.000 × 1,19 | 1.190,00 €, Steuer 190,00 € |
Probe zur zweiten Zeile: 84,03 × 1,19 = 99,9957, gerundet 100,00 €. Wäre der Nettobetrag fälschlich als 100 − 19 = 81 € berechnet worden, ergäbe die Probe nur 96,39 €.
Grenzen der Rechnung
Der Rechner rechnet nur mit einem einzelnen Steuersatz auf einen Betrag. Er prüft nicht, welcher Satz für ein bestimmtes Produkt oder eine Leistung gilt, und berücksichtigt weder Differenzbesteuerung, Reverse-Charge noch Umsätze im Ausland. Auf Rechnungen können sich durch Rundung pro Position kleine Abweichungen ergeben. Die Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wie rechne ich Netto in Brutto um?
Multipliziere den Nettobetrag mit 1,19 bei 19 % oder mit 1,07 bei 7 %. 100 € netto sind 119 € brutto bzw. 107 € brutto.
Wie rechne ich Brutto in Netto um?
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 bzw. 1,07. 119 € brutto sind 100 € netto. Einfach 19 % abzuziehen wäre falsch.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Zum Beispiel für Lebensmittel, Bücher und Zeitungen laut Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes sowie für bestimmte Leistungen wie die Personenbeförderung im Schienenverkehr. Die Einzelfallprüfung ist nicht Teil des Rechners.
Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Ja. Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer ist die gebräuchliche Bezeichnung für dieselbe Steuer.
Gilt für Photovoltaikanlagen ein Steuersatz von 0 %?
Ja, für Lieferungen von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an Betreiber kleiner Anlagen bis 30 Kilowatt (peak) auf oder nahe von Wohngebäuden und bestimmten öffentlichen Gebäuden. Der Rechner bietet den Satz 0 % an.
Muss ein Kleinunternehmer Mehrwertsteuer ausweisen?
Nein, solange er die Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr einhält und nicht auf die Befreiung verzichtet.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12 Steuersätze. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG) Anlage 2, Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Philip, Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer
Philip hat eine kaufmännische Ausbildung, Wirtschaftsinformatik studiert und führt eigene Unternehmen. Bei Finanzwiki schreibt er über Finanzgrundlagen, Sparen, Konten und Alltagsrechner und prüft die Rechenwege.
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