Kurz beantwortet
Die Abgeltungsteuer ist der besondere Steuersatz von 25 % auf Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 1 EStG, hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt sie als Kapitalertragsteuer direkt ab, damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten. Viele suchen den Begriff auch als Abgeltungssteuer.
Was ist die Abgeltungsteuer?
Die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 25 %. Das regelt § 32d Abs. 1 EStG.[1] Die Steuer wird als Kapitalertragsteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (§ 43 EStG), die Kapitalertragsteuer beträgt dabei 25 % des Kapitalertrags (§ 43a Abs. 1 EStG).[2][3]
Abgeltungswirkung bedeutet: Für Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten (§ 43 Abs. 5 Satz 1 EStG). Du musst sie dann nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Ausgenommen sind unter anderem Erträge, die zu Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Vermietung oder Land- und Forstwirtschaft gehören.[2] Die Regeln gelten für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen.[4]
Steuersatz mit Soli und Kirchensteuer
Auf die Steuer kommen der Solidaritätszuschlag mit 5,5 %[5] und bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer. Die Kirchensteuer beträgt auf die Kapitalertragsteuer 8 % in Baden-Württemberg und Bayern und sonst 9 %.[6] Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. Die Einkommensteuer beträgt dann e geteilt durch (4 plus k), wobei e die Einkünfte und k der Kirchensteuersatz sind.[1]
| Fall | Gesamtbelastung auf die Einkünfte |
|---|---|
| ohne Kirchensteuer | 26,375 % (25 % plus 5,5 % Soli darauf) |
| mit 8 % Kirchensteuer | rund 27,82 % |
| mit 9 % Kirchensteuer | rund 28,00 % |
Beim Solidaritätszuschlag bleiben Bruchteile eines Cents außer Ansatz.[5]
Was versteuert wird
Besteuert werden Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, zum Beispiel Dividenden, Zinsen und Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. Der Gewinn ist der Unterschied zwischen Verkaufserlös nach Abzug der unmittelbaren Verkaufskosten und den Anschaffungskosten. Bei Sammelverwahrung gelten die zuerst angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft.[7]
Davon bleibt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) abziehbar, tatsächliche Werbungskosten dagegen nicht.[7] Die Bank berücksichtigt ihn über den Freistellungsauftrag. Bei Erträgen aus Investmentfonds sind je nach Fondstyp 30 % (Aktienfonds), 15 % (Mischfonds) oder 60 % (Immobilienfonds) der Erträge steuerfrei, bei Auslands-Immobilienfonds 80 %.[8] Diese Teilfreistellung und die Kirchensteuer berücksichtigt der Kapitalertragsteuer-Rechner.
Günstigerprüfung
Auf Antrag werden deine Kapitaleinkünfte statt mit 25 % mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, wenn das zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Der Antrag gilt nur einheitlich für alle Kapitalerträge, bei Ehegatten für beide gemeinsam (§ 32d Abs. 6 EStG).[1] Sinnvoll kann das bei sehr niedrigem übrigen Einkommen oder bei Verlusten aus anderen Einkunftsarten sein. Im Beispiel des BMF erzielt jemand 25.000 € Kapitaleinkünfte bei 20.000 € Verlusten aus Gewerbebetrieb. Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 0 €, die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird erstattet.[4]
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalvermögen darfst du nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgleichen, sondern nur mit späteren Kapitalerträgen (Verlustvortrag). Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Sätze 1, 2 und 4 EStG).[7] Die Bank führt dafür zwei Verlustverrechnungstöpfe, einen für Aktien und einen für sonstige Verluste, und gleicht negative gegen positive Erträge im Kalenderjahr aus. Ein nicht ausgeglichener Verlust wird ins nächste Jahr übertragen.[3][4]
Willst du die Verluste in der Steuererklärung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnen, brauchst du eine Verlustbescheinigung. Der unwiderrufliche Antrag muss der Bank bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres vorliegen, der Übertrag bei der Bank entfällt dann.[3]
Stand der Rechtslage. Das Jahressteuergesetz 2024 hat § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG aufgehoben, die eigene Grenzen für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen enthielten. Diese Sätze sind in allen offenen Fällen nicht mehr anzuwenden.[9] Die Beschränkung für Aktienverluste in Satz 4 steht weiterhin im Gesetz.
Rechenbeispiel
Du hast in einem Jahr 2.500 € Zinsen und Dividenden, einen Freistellungsauftrag von 1.000 € und zahlst keine Kirchensteuer. Die steuerpflichtigen Erträge sind 1.500 €.
- Kapitalertragsteuer 25 %: 375,00 €
- Solidaritätszuschlag 5,5 %: 20,62 € (20,625 € abgerundet)
- zusammen: 395,62 €
Mit 9 % Kirchensteuer ergibt sich: Einkommensteuer 1.500 € geteilt durch 4,09 = 366,74 €, Solidaritätszuschlag 20,17 €, Kirchensteuer 33,00 €, zusammen 419,91 €.
Verlustbeispiel: Du verkaufst Aktien mit 2.000 € Verlust und erhältst im selben Jahr 2.300 € Dividenden und Zinsen. Der Aktienverlust lässt sich nicht mit Dividenden und Zinsen verrechnen und wird als Aktienverlust ins nächste Jahr vorgetragen. Erzielst du dann 2.500 € Gewinn aus Aktienverkäufen, werden zuerst 2.000 € Verlust abgezogen, es bleiben 500 € Gewinn.
Grenzen und Sonderfälle
Für bestimmte Zinsen, etwa zwischen einander nahestehenden Personen oder von einer Gesellschaft, an der du zu mindestens 10 % beteiligt bist, gilt der 25-%-Satz nicht (§ 32d Abs. 2 EStG). Wer zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder zu mindestens 1 % und beruflich für sie tätig ist, kann für Dividenden beantragen, dass statt des 25-%-Satzes der persönliche Steuersatz gilt.[1] Auf Antrag lassen sich auch Kapitalerträge, die an sich nicht abgeltend besteuert wären, in die Besteuerung nach § 32d einbeziehen.[2] Dieser Eintrag ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
25 % Kapitalertragsteuer, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und bei Kirchenmitgliedern 8 % (Baden-Württemberg, Bayern) bzw. 9 % Kirchensteuer auf die Steuer. Mit Kirchensteuer sind es rund 27,8 bis 28 %.
Seit wann gibt es die Abgeltungsteuer?
Die Regeln gelten für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen.
Was bedeutet Abgeltungswirkung?
Mit dem Steuerabzug der Bank ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten. Du musst sie nicht mehr in der Steuererklärung angeben, außer bei bestimmten Ausnahmen oder Anträgen.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, zum Beispiel bei geringem übrigen Einkommen. Der Antrag gilt nur für alle Kapitalerträge gemeinsam.
Kann ich Aktienverluste mit Zinsen verrechnen?
Nein. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgeglichen werden, übrige Verluste mindern spätere Kapitalerträge.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [4] Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, BStBl I S. 1330, EStH 2025 Anhang 19 II). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [5] Bundesministerium der Justiz: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) § 4 Zuschlagsatz. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [6] Thüringer Finanzministerium: Bekanntmachung über die Kirchensteuerbeschlüsse im Freistaat Thüringen für das Kalenderjahr 2026. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [7] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [8] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 20 Teilfreistellung. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [9] Bundesgesetzblatt: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), BGBl. 2024 I Nr. 387, Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft
Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
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Was der Freistellungsauftrag nach § 44a EStG regelt, wie hoch er sein darf und wie du ihn auf Banken verteilst.
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Auslandssteuer auf Dividenden und Zinsen: so wird sie auf die Abgeltungsteuer angerechnet, Beispiel USA mit 15 %.
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