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Dividende

Geschrieben von Lena · Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Der Eintrag ist am Aktiengesetz, am Einkommensteuergesetz und am Investmentsteuergesetz geprüft.

Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

Kurz beantwortet

Die Dividende ist der Gewinnanteil, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet; über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung. In Deutschland unterliegt sie 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, soweit der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) nicht ausreicht.

Was ist eine Dividende?

Die Dividende ist der Gewinnanteil, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet. Das Einkommensteuergesetz nennt sie „Gewinnanteile (Dividenden)“ und rechnet sie zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).[1] Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich grundsätzlich nach ihren Anteilen am Grundkapital (§ 60 Abs. 1 AktG), die Satzung kann eine andere Art der Gewinnverteilung bestimmen (§ 60 Abs. 3 AktG).[2] Gesucht wird der Begriff häufig auch im Plural („Dividenden“) und in Verbindung mit ETFs.

So wird die Dividende beschlossen

Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt die Hauptversammlung (§ 119 Abs. 1 Nr. 2 AktG).[3] Die Hauptversammlung ist dabei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden. Der Beschluss muss den Bilanzgewinn, den an die Aktionäre auszuschüttenden Betrag, die in Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge, einen Gewinnvortrag und den zusätzlichen Aufwand aus dem Beschluss angeben (§ 174 Abs. 1 und 2 AktG).[4]

Die Hauptversammlung kann im Beschluss weitere Beträge in Gewinnrücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen (§ 58 Abs. 3 AktG). Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluss oder als zusätzlicher Aufwand von der Verteilung ausgeschlossen ist (§ 58 Abs. 4 AktG).[5] Die Höhe der Dividende steht deshalb erst mit dem Beschluss fest und kann von Jahr zu Jahr schwanken.

Ex-Tag und Zahltag

Fällig wird der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, sofern der Beschluss oder die Satzung keine spätere Fälligkeit festlegt (§ 58 Abs. 4 AktG).[5] Dieser Fälligkeitstag bestimmt den Zahltag.

Der Ex-Tag ist der Tag, ab dem Wertpapiere „ex“, also ohne ein bestimmtes Recht wie das auf die Dividende, gehandelt werden.[6] Wer die Aktie erst ab dem Ex-Tag kauft, erwirbt die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht mehr mit. Die konkreten Termine einer Gesellschaft stehen in ihren Mitteilungen zur Gewinnverwendung.

Besteuerung in Deutschland

Dividenden aus im Inland verwahrten Aktien unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a EStG).[7] Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags (§ 43a Abs. 1 EStG).[8] Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, Bruchteile eines Cents bleiben dabei außer Ansatz (§ 4 SolzG),[9] und bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf die Dividende grundsätzlich abgegolten (§ 43 Abs. 5 EStG),[7] deshalb heißt das Verfahren Abgeltungsteuer.

Vor der Steuer wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen: 1.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Er gilt für alle Kapitalerträge eines Jahres zusammen, nicht nur für Dividenden.[1]

Ist auf eine ausländische Dividende bereits eine Quellensteuer festgesetzt und gezahlt worden, wird sie auf die deutsche Steuer angerechnet, höchstens aber mit 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag (§ 32d Abs. 5 EStG).[10]

Dividenden bei ETFs

Ein ausschüttender ETF gibt die Dividenden der enthaltenen Aktien als Ausschüttung an die Anleger weiter, ein thesaurierender ETF behält die Erträge im Fonds. Steuerlich sind Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen Investmenterträge (§ 16 Abs. 1 InvStG).[11] Bei einem thesaurierenden Fonds gibt es keine Ausschüttung, steuerpflichtig kann dann die Vorabpauschale sein.

Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (§ 20 Abs. 1 InvStG, Teilfreistellung). Nur die übrigen 70 % einer Ausschüttung unterliegen dem Steuerabzug.[12]

Rechenbeispiel: Steuer auf eine Dividende

Alle Beispiele ohne Kirchensteuer, Steuerabzug in Euro, der Solidaritätszuschlag auf volle Cent abgeschnitten.

  • Dividende 1.500 €, Freistellungsauftrag 1.000 € noch frei: steuerpflichtig sind 500 €. Kapitalertragsteuer 25 % = 125,00 €, Solidaritätszuschlag 5,5 % = 6,875 €, abgeschnitten 6,87 €. Steuerabzug zusammen 131,87 €, ausgezahlt werden 1.368,13 €.
  • Dividende 400 €, Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft: Kapitalertragsteuer 100,00 €, Solidaritätszuschlag 5,50 €, zusammen 105,50 €, ausgezahlt werden 294,50 €.
  • Ausschüttung eines Aktien-ETF 400 €, Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft: 30 % Teilfreistellung = 120 € steuerfrei, steuerpflichtig 280 €. Kapitalertragsteuer 70,00 €, Solidaritätszuschlag 3,85 €, zusammen 73,85 €.

Grenzen und Sonderfälle

Nicht jede Zahlung einer Gesellschaft an Aktionäre ist steuerpflichtig: Bezüge, die aus Ausschüttungen stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto als verwendet gelten, gehören nicht zu den Einnahmen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).[1] Die Beispiele gelten für Privatanleger mit Aktien oder ETF-Anteilen im Privatvermögen. Auslandsdividenden mit Quellensteuer und Aktien im Betriebsvermögen sind nicht berücksichtigt. Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was ist eine Dividende?

Die Dividende ist der Anteil am Gewinn einer Aktiengesellschaft, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Wann wird die Dividende gezahlt?

Der Anspruch ist am dritten Geschäftstag nach dem Hauptversammlungsbeschluss fällig, sofern Beschluss oder Satzung nichts anderes bestimmen. Die genauen Termine nennt die jeweilige Gesellschaft.

Was bedeutet Ex-Tag bei der Dividende?

Ab dem Ex-Tag wird die Aktie ohne das Recht auf die Dividende gehandelt. Wer erst ab diesem Tag kauft, bekommt die Dividende nicht mehr.

Wie werden Dividenden in Deutschland versteuert?

Mit 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten).

Wie funktionieren Dividenden bei ETFs?

Ausschüttende ETFs geben die Dividenden der enthaltenen Aktien als Ausschüttung weiter, thesaurierende behalten sie im Fonds. Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei.

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 1 Nummer 1, Absatz 9). Abgerufen am 4. November 2026.
  2. [2] Bundesministerium der Justiz: Aktiengesetz (AktG) § 60 Gewinnverteilung. Abgerufen am 4. November 2026.
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: Aktiengesetz (AktG) § 119 Rechte der Hauptversammlung. Abgerufen am 4. November 2026.
  4. [4] Bundesministerium der Justiz: Aktiengesetz (AktG) § 174 Beschluss über die Gewinnverwendung. Abgerufen am 4. November 2026.
  5. [5] Bundesministerium der Justiz: Aktiengesetz (AktG) § 58 Verwendung des Jahresüberschusses. Abgerufen am 4. November 2026.
  6. [6] Deutsche Börse AG: Börsenlexikon: Ex-Tag. Abgerufen am 4. November 2026.
  7. [7] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug. Abgerufen am 4. November 2026.
  8. [8] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer. Abgerufen am 4. November 2026.
  9. [9] Bundesministerium der Justiz: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) § 4 Zuschlagsatz. Abgerufen am 4. November 2026.
  10. [10] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 5). Abgerufen am 4. November 2026.
  11. [11] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 16 Investmenterträge. Abgerufen am 4. November 2026.
  12. [12] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 20 Teilfreistellung. Abgerufen am 4. November 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.

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Verwandte Begriffe

  • Abgeltungsteuer

    25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer: Rechtsgrundlage, Abgeltungswirkung, Günstigerprüfung und Verlustverrechnung.

  • ETF (Exchange Traded Fund)

    Börsengehandelter Fonds, meist auf einen Index: Aufbau, Sondervermögen, Kosten, Risiken und Besteuerung im Überblick.

  • Thesaurierend und ausschüttend

    Erträge bleiben im Fonds oder werden ausgezahlt: der Unterschied und seine steuerlichen Folgen nach dem InvStG.

  • Anleihe

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Weitere Rechner

  • Kapitalertragsteuer-Rechner

    Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondserträge, mit Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung.

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