zum Monatsanfang
Endkapital
50.829,53 €
Fester Zinssatz, ohne Inflation und Kirchensteuer.
Entwicklung pro Jahr
Jahrestabelle anzeigen
| Jahr | Eingezahlt | Zinsen im Jahr | Kapital |
|---|---|---|---|
| 1 | 11.200,00 € | 319,50 € | 11.519,50 € |
| 2 | 12.400,00 € | 365,09 € | 13.084,59 € |
| 3 | 13.600,00 € | 412,04 € | 14.696,62 € |
| 4 | 14.800,00 € | 460,40 € | 16.357,02 € |
| 5 | 16.000,00 € | 510,21 € | 18.067,23 € |
| 6 | 17.200,00 € | 561,52 € | 19.828,75 € |
| 7 | 18.400,00 € | 614,36 € | 21.643,11 € |
| 8 | 19.600,00 € | 668,79 € | 23.511,90 € |
| 9 | 20.800,00 € | 724,86 € | 25.436,76 € |
| 10 | 22.000,00 € | 782,60 € | 27.419,36 € |
| 11 | 23.200,00 € | 842,08 € | 29.461,45 € |
| 12 | 24.400,00 € | 903,34 € | 31.564,79 € |
| 13 | 25.600,00 € | 966,44 € | 33.731,23 € |
| 14 | 26.800,00 € | 1.031,44 € | 35.962,67 € |
| 15 | 28.000,00 € | 1.098,38 € | 38.261,05 € |
| 16 | 29.200,00 € | 1.167,33 € | 40.628,38 € |
| 17 | 30.400,00 € | 1.238,35 € | 43.066,73 € |
| 18 | 31.600,00 € | 1.311,50 € | 45.578,23 € |
| 19 | 32.800,00 € | 1.386,85 € | 48.165,08 € |
| 20 | 34.000,00 € | 1.464,45 € | 50.829,53 € |
Kurz beantwortet
Der Rechner zeigt, wie Startkapital und regelmäßige Sparraten bei festem Zinssatz anwachsen, wenn Zinsen mitverzinst werden. Optional zieht er die Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag und den Sparerpauschbetrag jährlich ab. Je länger die Laufzeit, desto größer wird der Anteil der Zinsen am Endkapital.
So rechnet der Rechner
Der Zinseszinseffekt entsteht, weil gutgeschriebene Zinsen im Folgezeitraum selbst Zinsen tragen. Ohne Sparrate und bei jährlicher Gutschrift gilt K_n = K_0 · (1 + p)^n mit Startkapital K_0, Zinssatz p pro Jahr und n Jahren.
Der Rechner folgt diesen Konventionen:
- Sparrate: Die monatliche Rate wird jeweils zum Monatsanfang eingezahlt.
- Jährliche Gutschrift: Die Zinsen werden am Jahresende gutgeschrieben. Unterjährige Raten werden bis Jahresende mit einfachem Zins verzinst (Sparbuchmethode, 30/360). Die Rate aus Monat 1 trägt 12/12 Jahreszins, die aus Monat 12 trägt 1/12, zusammen 6,5 Jahreszinsen auf eine Monatsrate. Der Jahreszins ist K · p + Rate · p · 6,5.
- Monatliche Gutschrift: Jeden Monat wird zuerst die Rate addiert, dann der Monatszins p/12 gutgeschrieben: K = (K + Rate) · (1 + p/12).
- Steuer (optional): Am Jahresende werden die Zinsen des Jahres abzüglich Sparerpauschbetrag mit 25 % besteuert, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer. Die Steuer wird vom Kapital abgezogen und verzinst sich nicht weiter. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt.
Ausgegeben werden Endkapital, Summe der Einzahlungen, Zinsen (Endkapital minus Einzahlungen, bei aktiver Steuer nach Steuern), gezahlte Steuern, eine Jahrestabelle und ein Diagramm.
Endkapital ohne Sparrate
K_n = K_0 · (1 + p)^n
K_0 Startkapital, p Zinssatz pro Periode, n Anzahl Perioden
Jahreszins bei jährlicher Gutschrift mit Monatsraten
Z = K · p + R · p · 6,5
K Kapital zu Jahresbeginn, R monatliche Rate zum Monatsanfang, einfacher Zins bis Jahresende (12/12 + 11/12 + … + 1/12 = 6,5)
Monatsschritt bei monatlicher Gutschrift
K ← (K + R) · (1 + p / 12)
Rate zum Monatsanfang, danach Monatszins
Steuer pro Jahr
St = max(0, Z − F) · 0,25 · 1,055
Z Zinsen des Jahres, F Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €), 25 % Einkommensteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer
Effektiver Jahreszins
p_eff = (1 + p / m)^m − 1
m Gutschriften pro Jahr
Parameter und Fundstellen
| Parameter | Wert | Gültig |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG)[1] | 25 % | |
| Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer (§ 4 SolZG)[2] | 5,5 % | |
| Sparer-Pauschbetrag, Einzelperson (§ 20 Abs. 9 EStG)[3] | 1.000 € | |
| Sparer-Pauschbetrag, zusammen veranlagt (§ 20 Abs. 9 EStG)[3] | 2.000 € | |
| Steuersatz gesamt ohne Kirchensteuer (25 % · 1,055)[1] | 26,375 % |
Nominaler und effektiver Jahreszins
Der Nominalzins p bezieht sich auf ein Jahr, wird aber bei monatlicher Gutschrift in zwölf Teilzinsen zerlegt. Dadurch liegt der tatsächliche Jahresertrag höher: Bei 3 % nominal und monatlicher Gutschrift ergibt (1 + 0,03/12)^12 − 1 = 3,04 % effektiv. Bei 5 % nominal sind es 5,12 %. Je höher der Zins, desto größer der Unterschied. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb Zinssätze mit gleicher Gutschriftsfrequenz oder den effektiven Jahreszins gegenüberstellen.
Steuer auf Zinsen
Die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 25 Prozent.[1] Auf diese Steuer kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent.[2] Zusammen sind das 25 % × 1,055 = 26,375 % auf die steuerpflichtigen Zinsen. Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Steuer, Kirchensteuer fällt zusätzlich an. Der Rechner lässt sie weg.[1]
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen. Zusammen veranlagte Ehegatten erhalten einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro.[3] Zinsen bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Der Rechner nimmt an, dass der Betrag jedes Jahr vollständig für dieses Kapital zur Verfügung steht. Wird er bereits durch andere Kapitalerträge verbraucht, fällt mehr Steuer an.
Zinseszins verstehen: Laufzeit schlägt Zinssatz
Bei einfachen Zinsen bleibt der Ertrag pro Jahr gleich. Beim Zinseszins wächst er, weil die Basis wächst. Das Wachstum ist exponentiell, in den ersten Jahren fällt es kaum auf, in den späteren umso stärker. Ein früher Start oder eine längere Laufzeit wirkt deshalb oft stärker als ein etwas höherer Zinssatz.
Als Faustregel für die Verdopplungszeit dient die Regel der 72: Verdopplungsjahre ≈ 72 / Zinssatz in Prozent. Bei 6 % ergibt das 12 Jahre. Der exakte Wert ist ln 2 / ln 1,06 ≈ 11,90 Jahre. Die Regel ist nur eine Näherung und wird bei sehr hohen oder sehr niedrigen Zinssätzen ungenauer. Der Rechner nutzt sie nicht.
Rechenbeispiele
- Nur Startkapital: 10.000 € bei 3 % p.a. und jährlicher Gutschrift ergeben nach 10 Jahren 10.000 × 1,03^10 = 13.439,16 €. Die Zinsen betragen 3.439,16 €.
- Mit Sparrate: 10.000 € Start, 200 € monatlich, 5 % p.a. mit monatlicher Gutschrift, 20 Jahre: Einzahlungen 58.000 €, Endkapital 109.675,66 €, Zinsen 51.675,66 €.
- Mit Steuer: 50.000 €, 3 % p.a., 5 Jahre, jährliche Gutschrift, Sparerpauschbetrag 1.000 €. Im ersten Jahr entstehen 1.500 € Zinsen, davon sind 500 € steuerpflichtig. Die Steuer beträgt 500 × 0,26375 = 131,88 €. Nach 5 Jahren liegt das Kapital bei 57.149,56 € und die Steuern summieren sich auf 770,05 €.
Grenzen der Rechnung
Der Rechner unterstellt einen über die gesamte Laufzeit festen Zinssatz. Reale Zinsen schwanken, und Zinsen sind kein Garant für den Werterhalt: Die Inflation mindert die Kaufkraft und ist nicht eingerechnet. Er rechnet nicht mit Kirchensteuer, Günstigerprüfung, Verlustverrechnung oder Kosten. Für Aktien- oder Fondsanlagen mit schwankender Rendite passt er nicht, dafür gibt es den ETF-Sparplan-Rechner. Die Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich Zinseszins?
Multipliziere das Kapital für jedes Jahr mit (1 + Zinssatz). Nach n Jahren ergibt sich K_0 · (1 + p)^n. Bei 10.000 €, 3 % und 10 Jahren sind das 13.439,16 €.
Wie viel Steuer fällt auf Zinsen an?
Auf Zinsen fallen 25 % Einkommensteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer an, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung bleiben Zinsen steuerfrei.
Was ist der Unterschied zwischen jährlicher und monatlicher Zinsgutschrift?
Bei monatlicher Gutschrift werden Zinsen früher mitverzinst. Daraus entsteht ein etwas höherer effektiver Jahreszins, bei 3 % nominal sind es 3,04 %.
Wann verdoppelt sich mein Geld bei einem bestimmten Zinssatz?
Als Faustregel dient 72 geteilt durch den Zinssatz in Prozent. Bei 6 % sind es etwa 12 Jahre, exakt rund 11,9 Jahre.
Warum liegt mein Ergebnis mit Sparrate etwas anders als bei meiner Bank?
Banken können Raten, Zinstage und Gutschriftszeitpunkte anders behandeln. Der Rechner verzinst Raten vom Monatsanfang und bei jährlicher Gutschrift linear bis zum Jahresende.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) § 4 Zuschlagsatz. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Abs. 9 Sparer-Pauschbetrag. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Philip, Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer
Philip hat eine kaufmännische Ausbildung, Wirtschaftsinformatik studiert und führt eigene Unternehmen. Bei Finanzwiki schreibt er über Finanzgrundlagen, Sparen, Konten und Alltagsrechner und prüft die Rechenwege.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
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