Kurz beantwortet
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen: 20 % auf höchstens 400 € bei Vermögensbeteiligungen und 9 % auf höchstens 470 € beim Bausparen, zusammen höchstens 123 € im Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € (80.000 € zusammen veranlagt). Sie wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und nach der Sperrfrist ausgezahlt.
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt (§ 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz, 5. VermBG). Sie wird aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt und von den Finanzämtern verwaltet (§ 14 Abs. 1).[1] Die Zulage ist weder steuerpflichtig noch sozialversicherungspflichtig, der Anspruch ist nicht übertragbar (§ 13 Abs. 3).[2] Welche Anlageformen es gibt, steht im Eintrag Vermögenswirksame Leistungen.
Einen Anspruch hat, wer in die elektronische Datenübermittlung des Anbieters eingewilligt hat und dessen zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Anlage 40.000 € nicht übersteigt, bei Zusammenveranlagung 80.000 € (§ 13 Abs. 1).[2] Die Grenzen gelten für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2023 angelegt werden (§ 17 Abs. 17, Zukunftsfinanzierungsgesetz, BGBl. 2023 I Nr. 354).[3] Vorher galten niedrigere Grenzen, die nach der Anlageform getrennt waren; die ELSTER-Hilfe für 2021 nennt 17.900 € (35.800 € zusammen veranlagt) beim Bausparen und 20.000 € (40.000 €) bei Vermögensbeteiligungen.[4]
Höhe 2025 und 2026
| Anlageform | Zulagensatz | Begünstigter Höchstbetrag je Jahr | Höchste Zulage je Jahr |
|---|---|---|---|
| Vermögensbeteiligungen: Sparvertrag über Wertpapiere, Wertpapier-Kaufvertrag, Beteiligungsverträge | 20 % | 400 € | 80 € |
| Bausparen (Verträge nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz) und Anlagen für den Wohnungsbau | 9 % | 470 € | 42,30 €, aufgerundet 43 € |
Die Sätze und Höchstbeträge stehen in § 13 Abs. 2 und gelten in dieser Höhe für 2025 und 2026.[2] Beide Zulagen können nebeneinander bezogen werden, insgesamt sind also vermögenswirksame Leistungen bis 870 € im Jahr begünstigt und höchstens 123 € Zulage möglich. Dafür sind zwei Anlageverträge nötig, die der Arbeitgeber bedient, denn begünstigt sind nur Zahlungen des Arbeitgebers.[5]
Die Zulage wird je Anlagevertrag auf volle Euro aufgerundet. Die Einkommensgrenzen gelten bei Einzelveranlagung von Ehegatten für jeden gesondert mit 40.000 €; entscheidend ist, ob tatsächlich zusammen veranlagt wird.[5]
Antrag und Auszahlung
Die Zulage wird nur auf Antrag festgesetzt, regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung (§ 14 Abs. 4).[5] Im Hauptvordruck setzt man dafür einen Haken; die frühere Anlage VL gibt es seit 2017 nicht mehr.[4] Zusätzlich muss der Anbieter die Daten elektronisch an das Finanzamt melden. Dafür willigst du beim Anbieter ein und teilst ihm deine steuerliche Identifikationsnummer mit, spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach der Anlage (§ 15 Abs. 1).[6]
Der Antrag kann bis zum Ablauf von vier Jahren nach dem Jahr der Anlage gestellt werden; für 2024 bis zum 31. Dezember 2028.[7] Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres der Anlage (§ 13 Abs. 4).[2]
Fällig wird die Zulage mit dem Ende der Sperrfrist, bei einem Bausparvertrag mit der Zuteilung und bei unschädlichen vorzeitigen Verfügungen (§ 14 Abs. 4).[1] In der Regel überweist das Finanzamt sie an den Anbieter, der sie dem Vertrag gutschreibt oder auszahlt; bei Wertpapier-Kaufverträgen, Beteiligungsverträgen und Anlagen zum Wohnungsbau zahlt das Finanzamt direkt an den Arbeitnehmer.[5]
Wann der Anspruch entfällt
Der Anspruch entfällt rückwirkend, wenn die Sperrfristen verletzt werden (§ 13 Abs. 5). Das gilt nicht, wenn die Frist wegen eines Umtausch- oder Abfindungsangebots, wegen wertlos gewordener Wertpapiere verletzt wird oder wenn über Bausparbeiträge aus vermögenswirksamen Leistungen für eine berufliche Weiterbildung verfügt wird (mindestens 30 €).[2] Die Wohnungsbauprämie und die Sparzulage schließen sich für dieselben Aufwendungen aus: Die Prämie gibt es nur, wenn kein Anspruch auf Sparzulage besteht (§ 1 Nr. 1 Wohnungsbau-Prämiengesetz).[8] Liegt das zu versteuernde Einkommen bei Einzelveranlagung zwischen 35.000 € und 40.000 €, kommt nach den Grenzen beider Gesetze nur die Sparzulage in Frage.[9] Mehr dazu im Eintrag Wohnungsbauprämie.
Rechenbeispiel
Eine alleinstehende Arbeitnehmerin hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 €. Der Arbeitgeber zahlt im Jahr 400 € in einen Sparvertrag über Wertpapiere und 470 € in einen Bausparvertrag.
- Sparvertrag: 400 € · 20 % = 80 €
- Bausparvertrag: 470 € · 9 % = 42,30 €, aufgerundet 43 €
- Zusammen: 123 € Sparzulage für 2026
Das Einkommen liegt unter 40.000 €, deshalb besteht der Anspruch. Läge es bei 40.001 €, entfiele die Zulage für das ganze Jahr.[2] Wurde der Sparvertrag 2026 abgeschlossen, kommt die Zulage dafür nach der Sperrfrist von sieben Jahren, die am 1. Januar 2026 beginnt, also nach dem 31. Dezember 2032.[7]
Grenzen und Sonderfälle
Beschränkt Steuerpflichtige, die nicht veranlagt werden, bekommen die Zulage ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe.[5] Der Eintrag gibt den Stand des Gesetzes wieder und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
20 % auf höchstens 400 € bei Vermögensbeteiligungen, also bis zu 80 € im Jahr, und 9 % auf höchstens 470 € beim Bausparen, also 42,30 € aufgerundet 43 €. Zusammen sind höchstens 123 € im Jahr möglich.
Bis zu welchem Einkommen gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000 € nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 80.000 €. Die Grenzen gelten für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2023 angelegt wurden.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Mit der Einkommensteuererklärung, im Hauptvordruck per Haken. Beim Anbieter musst du vorher in die Datenübermittlung einwilligen und deine Identifikationsnummer mitteilen.
Wann wird die Arbeitnehmer-Sparzulage ausgezahlt?
Nach Ablauf der Sperrfrist, bei Bausparverträgen mit der Zuteilung. Das Finanzamt überweist sie in der Regel an den Anbieter.
Wie lange kann ich die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwirkend beantragen?
Vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden. Für 2024 endet die Frist am 31. Dezember 2028.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) § 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg. Abgerufen am 4. November 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) § 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage. Abgerufen am 4. November 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) § 17 Anwendungsvorschriften. Abgerufen am 4. November 2026.
- [4] ELSTER (Steuerverwaltungen von Bund und Ländern): ELSTER Hilfe zur Einkommensteuererklärung 2021: Arbeitnehmer-Sparzulage. Abgerufen am 4. November 2026.
- [5] Bundesministerium der Finanzen: Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024, BMF-Schreiben vom 31.05.2024 (Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 30 III). Abgerufen am 4. November 2026.
- [6] Bundesministerium der Justiz: Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) § 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung. Abgerufen am 4. November 2026.
- [7] Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmer-Sparzulage (Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen). Abgerufen am 4. November 2026.
- [8] Bundesministerium der Justiz: Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) § 1 Prämienberechtigte. Abgerufen am 4. November 2026.
- [9] Bundesministerium der Justiz: Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) § 2a Einkommensgrenze. Abgerufen am 4. November 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft
Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
Verwandte Begriffe
- Vermögenswirksame Leistungen
Vom Arbeitgeber angelegte Geldleistungen nach dem 5. VermBG: Anlageformen, Sperrfristen, Steuerpflicht und Förderung durch die Sparzulage.
- Wohnungsbauprämie
10 % Prämie auf bis zu 700 € Bausparbeiträge im Jahr, Einkommensgrenze 35.000 €/70.000 €.
- Werbungskosten
Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG). Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €.
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