Kurz beantwortet
Quellensteuer ist eine Steuer, die der Staat, aus dem Erträge stammen, schon bei der Auszahlung einbehält, etwa auf Dividenden. Für unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland wird sie nach § 32d Abs. 5 EStG auf die Abgeltungsteuer angerechnet, höchstens 25 % des einzelnen Kapitalertrags und nur bis zur Höhe der deutschen Steuer. Auf US-Dividenden darf nach dem Doppelbesteuerungsabkommen höchstens 15 % einbehalten werden.
Was ist Quellensteuer?
Quellensteuer ist eine Steuer, die im Staat der Einkunftsquelle direkt bei der Zahlung einbehalten wird. Bei Wertpapieren betrifft das vor allem Dividenden und Zinsen aus dem Ausland. Der Anleger bekommt dann nur den Betrag nach Abzug ausgezahlt.
Für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland kommt die deutsche Besteuerung hinzu. Damit nicht zweimal die volle Steuer anfällt, rechnet Deutschland die ausländische Steuer unter Bedingungen auf die eigene an. Grundlage ist § 32d Abs. 5 EStG, außerdem berücksichtigt die auszahlende Stelle ausländische Steuern beim Kapitalertragsteuerabzug (§ 43a Abs. 3 EStG).[1][2]
Anrechnung auf die Abgeltungsteuer
Angerechnet wird die auf ausländische Kapitalerträge festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer, gekürzt um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch. Es werden höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag angerechnet. Außerdem wird nur bis zur Höhe der deutschen Steuer angerechnet, die auf diese Kapitalerträge im Veranlagungszeitraum entfällt.[1]
Der Ermäßigungsanspruch ist der Teil der Auslandssteuer, den der Quellenstaat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht hätte erheben dürfen. Er ist nicht anrechenbar. Eine Steuer über 25 % kann ebenfalls nicht angerechnet werden, der Anleger bleibt insoweit endgültig belastet.[3]
Reihenfolge bei der Bank. Die Quellensteuer wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet, die nach Verlustverrechnung verbleibt. Ein Freistellungsauftrag wirkt wie die Verlustverrechnung. Ist die Abgeltungsteuer danach niedriger als die anrechenbare Quellensteuer, kann die Bank den Überhang bescheinigen, damit er in der Veranlagung mit anderweitig geschuldeter Abgeltungsteuer verrechnet wird. Ist das nicht möglich, verfällt die ausländische Steuer.[3]
Beispiel USA: 15 % statt 30 %
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA (Artikel 10) erlaubt dem Quellenstaat, Dividenden zu besteuern, begrenzt die Steuer aber bei einem Nutzungsberechtigten im anderen Staat auf 15 % des Bruttobetrags der Dividenden. Ein ermäßigter Satz von 5 % gilt nur für Gesellschaften mit mindestens 10 % der Stimmrechte, nicht für Privatanleger.[4]
Ohne Abkommensermäßigung gilt in den USA für Dividenden an Ausländer ein Satz von 30 %. Um den ermäßigten Satz in Anspruch zu nehmen, wird beim Broker das Formular W-8BEN verwendet. Es geht nicht an die US-Steuerbehörde IRS, sondern an die Stelle, die es verlangt. Fehlt es, muss die auszahlende Stelle unter Umständen mit 30 % einbehalten. Das Formular bleibt grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf die Unterzeichnung folgenden Kalenderjahres gültig, Änderungen der Verhältnisse sind binnen 30 Tagen mitzuteilen.[5]
| Fall | Einbehalt USA | In Deutschland anrechenbar |
|---|---|---|
| mit W-8BEN und DBA-Satz | 15 % | 15 % (bis zur deutschen Steuer) |
| ohne Abkommensermäßigung | 30 % | 15 %, der Mehrbetrag ist nicht anrechenbar |
Die Spalte „anrechenbar“ folgt aus § 32d Abs. 5 EStG: Anrechnung nur nach Kürzung um den Ermäßigungsanspruch.[1]
Rechenbeispiel: US-Dividende über 100 €
Du erhältst eine US-Dividende von 100 € (Bruttobetrag, in Euro angesetzt). Der Sparer-Pauschbetrag ist bereits ausgeschöpft, du zahlst keine Kirchensteuer, und du hast W-8BEN abgegeben.
- US-Quellensteuer: 15 % von 100,00 € = 15,00 €
- Kapitalertragsteuer: 25 % von 100,00 € = 25,00 €[2]
- minus anrechenbare Quellensteuer: 15,00 €, verbleibende Kapitalertragsteuer: 10,00 €
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 10,00 € = 0,55 €, weil er sich nach der zu erhebenden Kapitalertragsteuer bemisst[6][7]
- Gesamtbelastung: 15,00 € + 10,00 € + 0,55 € = 25,55 €, ausgezahlt bleiben 74,45 €
Ohne Auslandssteuer wären es 25,00 € Kapitalertragsteuer plus 1,37 € Solidaritätszuschlag (5,5 % von 25,00 € = 1,375 €, Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz), zusammen 26,37 €. Die genaue Rechnung mit Pauschbetrag und Kirchensteuer bildet der Kapitalertragsteuer-Rechner ab.
Quellensteuer bei Fonds
Zahlt ein ausländischer Fonds Erträge aus und wird im Sitzstaat des Fonds Quellensteuer einbehalten, gilt für den Anrechnungshöchstbetrag der Ertrag, der nach der Teilfreistellung steuerpflichtig bleibt. Das Bundesfinanzministerium rechnet ein Beispiel: Bei einer Ausschüttung von 10.000 € eines ausländischen Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung sind 7.000 € steuerpflichtig, der Höchstbetrag ist 1.750 € (25 % von 7.000 €). Hat der Sitzstaat 30 % (3.000 €) einbehalten und beträgt der Anspruch nach dem Abkommen nur 15 % (1.500 €), werden 1.500 € angerechnet.[3]
Grenzen und Sonderfälle
Der Eintrag beschreibt die Anrechnung für unbeschränkt Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen im Privatvermögen. Andere Staaten, Abkommensregeln für Zinsen und Lizenzgebühren, Betriebsvermögen und die Rückforderung zu viel einbehaltener Steuer im Quellenstaat sind nicht im Einzelnen dargestellt. Dieser Eintrag ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Was ist Quellensteuer einfach erklärt?
Eine Steuer, die der Staat der Einkunftsquelle direkt bei der Auszahlung einbehält, zum Beispiel auf Dividenden aus dem Ausland.
Wie hoch ist die Quellensteuer auf US-Dividenden?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen höchstens 15 % für Privatanleger. Ohne Abkommensermäßigung gilt für Ausländer ein Satz von 30 %.
Wird die Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer angerechnet?
Ja, nach § 32d Abs. 5 EStG, höchstens 25 % des einzelnen Kapitalertrags und nur bis zur Höhe der deutschen Steuer. Ein Ermäßigungsanspruch nach dem Abkommen mindert den anrechenbaren Betrag.
Verfällt Quellensteuer, wenn der Freistellungsauftrag reicht?
Das kann passieren. Wirkt der Freistellungsauftrag, fällt oft keine deutsche Abgeltungsteuer an, auf die angerechnet werden könnte. Ein verbleibender Überhang lässt sich nur verrechnen, wenn anderweitig Abgeltungsteuer geschuldet wird.
Wofür ist das Formular W-8BEN?
Damit weist ein Ausländer gegenüber der auszahlenden Stelle seinen Status nach und kann den Abkommenssatz in Anspruch nehmen. Es geht nicht an die IRS, sondern an die Stelle, die es verlangt.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 5). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 43a Bemessung der Kapitalertragsteuer (Absatz 1 und 3). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [3] Bundesministerium der Finanzen: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, BStBl I S. 1330, EStH 2025 Anhang 19 II), Rn. 120, 122, 148, 204 bis 206. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [4] Bundesministerium der Finanzen: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Neufassung (BGBl. 2008 II Nr. 15), Artikel 10 Dividenden. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [5] Internal Revenue Service: Instructions for Form W-8BEN (Rev. October 2021). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [6] Bundesministerium der Justiz: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) § 3 Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
- [7] Bundesministerium der Justiz: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) § 4 Zuschlagsatz. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft
Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
Verwandte Begriffe
- Abgeltungsteuer
25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer: Rechtsgrundlage, Abgeltungswirkung, Günstigerprüfung und Verlustverrechnung.
- Dividende
Gewinnanteil der Aktionäre: Beschluss, Ex-Tag, Zahltag, Steuer in Deutschland und Dividenden bei ETFs.
- Solidaritätszuschlag
Soli: 5,5 % Zuschlag, Freigrenze 2026 bei 20.350 €, für Kapitalerträge und Körperschaften ohne Freigrenze.
- Teilfreistellung
30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 und 80 % bei Immobilienfonds: so viel der Fondserträge § 20 InvStG steuerfrei stellt.
Weitere Rechner
- Kapitalertragsteuer-Rechner
Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondserträge, mit Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung.
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