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Finanzwiki

Geldmarktfonds

Geschrieben von Lena · Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Der Eintrag ist an der Geldmarktfonds-Verordnung (EU) 2017/1131, am Investmentsteuergesetz, am EStG, an BaFin-Seiten und an den Veröffentlichungen der EZB geprüft.

Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

Kurz beantwortet

Ein Geldmarktfonds investiert in kurzfristige Papiere und strebt Renditen nahe den Geldmarktsätzen an. Anders als Tagesgeld ist er ein Sondervermögen ohne Einlagensicherung und kann im Wert schwanken. Mit „Geldmarkt-ETF“ sind börsengehandelte Fonds auf Geldmarktsätze gemeint.

Was ist ein Geldmarktfonds?

Ein Geldmarktfonds ist ein OGAW oder alternativer Investmentfonds, der in kurzfristige Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit von höchstens zwei Jahren investiert und Renditen anstrebt, die den Geldmarktsätzen entsprechen, oder die Wertbeständigkeit der Anlage (Art. 1 und Art. 2 Nr. 1 der Geldmarktfonds-Verordnung (EU) 2017/1131). Die Bezeichnung „Geldmarktfonds“ darf ein Fonds nur verwenden, wenn er nach dieser Verordnung zugelassen ist (Art. 6).[1]

Der Begriff „Geldmarkt-ETF“ steht nicht in der Verordnung. Gemeint sind börsengehandelte Fonds, die Geldmarktsätze abbilden oder in Geldmarktinstrumente investieren. Ob ein solcher Fonds ein Geldmarktfonds im Sinne der Verordnung ist, steht in den Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt.

Arten und Laufzeitgrenzen

Die Verordnung kennt drei Arten: VNAV (variabler Nettoinventarwert), CNAV für öffentliche Schuldtitel (konstanter Nettoinventarwert) und LVNAV (Nettoinventarwert mit niedriger Volatilität). Dazu kommt die Einteilung in kurzfristige und Standard-Geldmarktfonds (Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Nr. 11 bis 15).[1] Für sie gelten diese Grenzen für die gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer (WAM) und die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (WAL):

ArtWAMWAL
Kurzfristiger Geldmarktfondshöchstens 60 Tagehöchstens 120 Tage
Standard-Geldmarktfondshöchstens 6 Monatehöchstens 12 Monate[1]

Aktien oder Rohstoffe dürfen sie nicht halten, auch nicht über Derivate. Derivate sind nur zulässig, um Zins- oder Wechselkursrisiken anderer Anlagen abzusichern (Art. 9 Abs. 2, Art. 13). Wie ein Geldmarkt-ETF seine Wertentwicklung erzielt, physisch durch den Kauf von Papieren oder synthetisch über Swaps, steht ebenfalls im Verkaufsprospekt.[1]

Bezug zu €STR und EZB-Leitzins

Der €STR (euro short-term rate) bildet die Kosten ab, zu denen Banken im Euroraum Geld über Nacht ohne Sicherheiten von anderen aufnehmen. Er lag am 3. November 2026 bei 2,445 %.[2] Der Einlagesatz der EZB beträgt seit dem 16. September 2026 2,50 %.[3] Geldmarktfonds streben Renditen im Umfeld dieser Sätze an. Eine bestimmte Rendite ist nicht zugesagt, und die Kosten des Fonds mindern sie.

Unterschied zu Tagesgeld

Tagesgeld ist eine Einlage bei einer Bank. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt bis zu 100.000 € je Kunde und Bank. Fondsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung.[4] Ein Geldmarktfonds muss in allen Vertriebsunterlagen deutlich darauf hinweisen, dass er keine garantierte Anlage ist, dass sie sich von einer Einlage unterscheidet und das investierte Kapital schwanken kann, und dass der Anleger das Risiko eines Kapitalverlusts trägt (Art. 36 Abs. 3).[1] Schwankungen sind bei kurzen Laufzeiten klein, aber möglich. Beim Tagesgeld schwankt der Kontostand dagegen nicht mit Kursen.

Besteuerung

Erträge aus Fonds sind Investmenterträge: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile (§ 16 Abs. 1 InvStG).[5] Die Teilfreistellung beträgt bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge, bei Mischfonds die Hälfte davon (§ 20 Abs. 1 und 2 InvStG).[6] Ein Aktienfonds legt fortlaufend mehr als 50 Prozent in Kapitalbeteiligungen an, ein Mischfonds mindestens 25 Prozent (§ 2 Abs. 6 und 7 InvStG).[7] Ein Geldmarktfonds darf keine Aktien halten (Art. 9 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung).[1] Er ist deshalb weder Aktien- noch Mischfonds, und es bleibt in der Regel bei 0 Prozent Teilfreistellung. Auf die steuerpflichtigen Erträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer[8] und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer an.[9] Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (§ 20 Abs. 9 EStG) wird zuerst abgezogen.[10]

Bei thesaurierenden Fonds fällt die Vorabpauschale an: Basisertrag = Rücknahmepreis zu Jahresbeginn × 70 % des Basiszinses, höchstens der Wertzuwachs des Jahres, im Erwerbsjahr gekürzt um ein Zwölftel je voll abgelaufenen Monat vor dem Kauf. Als zugeflossen gilt die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres (§ 18 InvStG).[11] Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 Prozent.[12]

Rechenbeispiel: Vorabpauschale 2026

Angenommen, du hältst seit Jahresbeginn 2026 Anteile eines thesaurierenden Geldmarktfonds im Wert von 10.000 €. Der Wertzuwachs 2026 sei 240 € (Rechenannahme, keine Prognose), du hast keinen Freistellungsauftrag.

  • Basisertrag: 10.000 € × 70 % × 3,20 % = 10.000 € × 2,24 % = 224,00 €.
  • Der Wertzuwachs von 240 € liegt darüber, die Begrenzung greift nicht, die Vorabpauschale beträgt 224,00 €.
  • Teilfreistellung: 0 %, steuerpflichtig bleiben 224,00 €.
  • Abgeltungsteuer 25 %: 56,00 €. Solidaritätszuschlag 5,5 % davon: 3,08 €. Zusammen 59,08 €, ohne Kirchensteuer.
  • Mit einem unausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € bleiben die 224,00 € steuerfrei.[10]

Der Eintrag ersetzt keine Steuerberatung. Für andere Beträge hilft der Vorabpauschale-Rechner.

Häufige Fragen

Was ist ein Geldmarkt-ETF?

Der Begriff ist kein Rechtsbegriff. Gemeint sind börsengehandelte Geldmarktfonds oder ETFs auf Geldmarktsätze wie den €STR. Ob ein Fonds ein Geldmarktfonds im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1131 ist, steht im Prospekt.

Ist ein Geldmarktfonds so sicher wie Tagesgeld?

Nein. Fondsanteile fallen nicht unter die Einlagensicherung, und das Kapital kann schwanken. Tagesgeld ist bis 100.000 € je Kunde und Bank gesetzlich gesichert.

Gibt es bei Geldmarktfonds eine Teilfreistellung?

In der Regel nicht. Die 30 Prozent gelten für Aktienfonds, bei Mischfonds die Hälfte. Ein Geldmarktfonds darf keine Aktien halten und ist deshalb keines von beiden.

Welcher Zins gilt als Bezugsgröße für Geldmarktfonds?

Üblich ist der €STR, der am 3. November 2026 bei 2,445 % lag. Der EZB-Einlagesatz beträgt seit dem 16. September 2026 2,50 %.

Fällt bei thesaurierenden Geldmarktfonds die Vorabpauschale an?

Ja, soweit der Wertzuwachs den Basisertrag erreicht. Für 2026 beträgt der Basiszins 3,20 Prozent, der Basisertrag also 2,24 Prozent des Anteilswerts zu Jahresbeginn.

Quellen

  1. [1] Europäische Union: Verordnung (EU) 2017/1131 über Geldmarktfonds (Geldmarktfonds-Verordnung), Art. 1, 2, 3, 6, 9, 13, 24, 25, 36. Abgerufen am 5. November 2026.
  2. [2] Europäische Zentralbank: Euro short-term rate (€STR). Abgerufen am 5. November 2026.
  3. [3] Europäische Zentralbank: Key ECB interest rates. Abgerufen am 5. November 2026.
  4. [4] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Abgerufen am 5. November 2026.
  5. [5] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 16 Investmenterträge. Abgerufen am 5. November 2026.
  6. [6] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 20 Teilfreistellung. Abgerufen am 5. November 2026.
  7. [7] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 2 Begriffsbestimmungen. Abgerufen am 5. November 2026.
  8. [8] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgerufen am 5. November 2026.
  9. [9] Bundesministerium der Justiz: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) § 4 Zuschlagsatz. Abgerufen am 5. November 2026.
  10. [10] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgerufen am 5. November 2026.
  11. [11] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale. Abgerufen am 5. November 2026.
  12. [12] Bundesministerium der Finanzen: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2026 (Schreiben vom 13. Januar 2026). Abgerufen am 5. November 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.

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Verwandte Begriffe

  • Tagesgeld

    Täglich verfügbar, variabel verzinst: was Tagesgeld ist, wie sicher es ist und wie Zinsen und Steuern zusammenhängen.

  • Teilfreistellung

    30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 und 80 % bei Immobilienfonds: so viel der Fondserträge § 20 InvStG steuerfrei stellt.

  • Vorabpauschale

    Fiktiver Mindestertrag eines Investmentfonds nach § 18 InvStG: 70 % des Basiszinses auf den Fondswert, 2026 mit 3,20 % Basiszins.

  • Kryptowährung

    Kryptowert als Tauschmittel: Definition nach MiCAR, Aufsicht, Risiken laut BaFin und private Besteuerung mit Rechenbeispiel.

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Weitere Rechner

  • Vorabpauschale-Rechner

    Vorabpauschale für ETF und Fonds aus Basiszins und Kursen, dazu die Steuer, die Anfang Januar abgebucht wird.

  • Tagesgeld-Zinsrechner

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