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Finanzwiki

Thesaurierend und ausschüttend

Geschrieben von Lena · Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Der Eintrag ist am Kapitalanlagegesetzbuch, am Investmentsteuergesetz und am BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen geprüft.

Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

Kurz beantwortet

Ein thesaurierender Fonds legt seine Erträge wieder an, ein ausschüttender zahlt sie an die Anleger aus. Welche Variante gilt, legen die Anlagebedingungen fest (§ 162 KAGB). Steuerlich werden Ausschüttungen nach § 16 InvStG versteuert, bei Thesaurierern die Vorabpauschale, jeweils mit gleicher Teilfreistellung.

Was bedeutet thesaurierend?

Bei einem thesaurierenden Fonds, auch Thesaurierer genannt, werden die Erträge im Fonds wieder angelegt. Bei einem ausschüttenden Fonds werden sie an die Anleger gezahlt. Welche Variante gilt, steht in den Anlagebedingungen: Sie müssen angeben, ob Erträge des Investmentvermögens auszuschütten oder wieder anzulegen sind.[1]

Steuerrechtlich sind Ausschüttungen die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag.[2]

Steuerliche Folgen

Zu den Investmenterträgen zählen Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne.[3] Daraus ergibt sich:

Ausschüttender FondsThesaurierender Fonds
Laufende BesteuerungAusschüttung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 InvStGVorabpauschale nach § 18 InvStG
Teilfreistellungja, auf die Ausschüttungja, auf die Vorabpauschale
Beim VerkaufGewinn mit TeilfreistellungGewinn minus angesetzte Vorabpauschalen, dann Teilfreistellung

Die Teilfreistellung gilt für alle Ertragsarten gleich.[4] Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen den Basisertrag unterschreiten. Ein ausschüttender Fonds kann sie deshalb ebenfalls auslösen, wenn seine Ausschüttung kleiner ist als der Basisertrag.[5] Der Veräußerungsgewinn wird um die angesetzten Vorabpauschalen gekürzt.[6]

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten) gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also für Ausschüttungen, Vorabpauschale und Zinsen gemeinsam.[7]

Rechenbeispiel: Steuer im Vergleich

Zwei Aktienfonds mit je 10.000 € Fondswert am Jahresanfang. Der Sparer-Pauschbetrag ist ausgeschöpft, es gibt keine Kirchensteuer, Basiszins 3,20 % (2026), der Kurs steigt in beiden Fällen um mindestens 224 €.

  • Ausschüttend, 300 € Ausschüttung: nach Teilfreistellung 30 % sind 210 € steuerpflichtig. Steuer 25 % = 52,50 €, Solidaritätszuschlag 2,88 € (2,8875 €, abgeschnitten), zusammen 55,38 €.
  • Thesaurierend, keine Ausschüttung: Vorabpauschale 10.000 € × 2,24 % = 224,00 €, nach Teilfreistellung 156,80 €. Steuer 25 % = 39,20 €, Solidaritätszuschlag 2,15 €, zusammen 41,35 €.[5]

Beim ausschüttenden Fonds übersteigt die Ausschüttung von 300 € den Basisertrag von 224 €, deshalb fällt keine Vorabpauschale an. Der Thesaurierer wird mit 224 € nach § 18 InvStG besteuert. Beim späteren Verkauf wird der Gewinn um diese angesetzte Vorabpauschale gekürzt.[6]

Der Zinseszins-Effekt als Rechenmechanik

Bleibt ein Ertrag im Fonds, rechnet er im nächsten Jahr mit. Nimm eine Gesamtrendite von 6 % pro Jahr an, vor Steuern und Kosten. Das ist eine Annahme zum Rechnen, keine Prognose.

  • Thesaurierend: 10.000 € × 1,06² = 11.236 € nach zwei Jahren.
  • Ausschüttend, 3 % des Fondswerts ausgeschüttet und nicht wieder angelegt: Fondswert 10.609 € plus Ausschüttungen von 300 € und 309 € = 11.218 €.

Der Unterschied von 18 € entsteht allein, weil die ersten 300 € im zweiten Jahr nicht mehr mitrechnen (300 € × 6 %). Legst du die Ausschüttung selbst wieder an, entfällt dieser Unterschied vor Steuern. Mit dem Zinseszinsrechner kannst du solche Verläufe selbst durchspielen. Steuern und Kosten verändern das Ergebnis.

Grenzen und Sonderfälle

Bei Anteilen in zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen werden Investmenterträge nicht angesetzt.[3] Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was bedeutet thesaurierend?

Die Erträge des Fonds werden nicht ausgezahlt, sondern im Fonds wieder angelegt. Das Gegenstück ist der ausschüttende Fonds.

Was ist ein Thesaurierer?

Ein Thesaurierer ist ein thesaurierender Fonds oder ETF. Steuerlich entsteht bei ihm jährlich die Vorabpauschale.

Wie werden thesaurierende ETFs besteuert?

Mit der Vorabpauschale nach § 18 InvStG und beim Verkauf mit dem um die angesetzten Vorabpauschalen gekürzten Gewinn, jeweils nach Teilfreistellung.

Gilt die Teilfreistellung bei thesaurierenden und ausschüttenden Fonds gleich?

Ja. Sie hängt von der Fondsart ab (z. B. 30 % bei Aktienfonds), nicht davon, ob der Fonds ausschüttet oder thesauriert.

Kann auch ein ausschüttender Fonds eine Vorabpauschale auslösen?

Ja, wenn die Ausschüttungen den Basisertrag unterschreiten. Dann entsteht die Differenz als Vorabpauschale.

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz: Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) § 162 Anlagebedingungen (Absatz 2 Nummer 6). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
  2. [2] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 2 Begriffsbestimmungen (Absatz 11). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 16 Investmenterträge. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
  4. [4] Bundesministerium der Finanzen: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, Rz. 18.1 bis 20.7). Abgerufen am 31. Oktober 2026.
  5. [5] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
  6. [6] Bundesministerium der Justiz: Investmentsteuergesetz (InvStG) § 19 Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Abgerufen am 31. Oktober 2026.
  7. [7] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 9). Abgerufen am 31. Oktober 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.

Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

Verwandte Begriffe

  • Vorabpauschale

    Fiktiver Mindestertrag eines Investmentfonds nach § 18 InvStG: 70 % des Basiszinses auf den Fondswert, 2026 mit 3,20 % Basiszins.

  • Teilfreistellung

    30 % bei Aktienfonds, 15 % bei Mischfonds, 60 und 80 % bei Immobilienfonds: so viel der Fondserträge § 20 InvStG steuerfrei stellt.

  • Sparer-Pauschbetrag

    1.000 € bzw. 2.000 € Pauschbetrag auf Kapitalerträge nach § 20 Abs. 9 EStG, seit 2023 angehoben.

  • ETF (Exchange Traded Fund)

    Börsengehandelter Fonds, meist auf einen Index: Aufbau, Sondervermögen, Kosten, Risiken und Besteuerung im Überblick.

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Weitere Rechner

  • Vorabpauschale-Rechner

    Vorabpauschale für ETF und Fonds aus Basiszins und Kursen, dazu die Steuer, die Anfang Januar abgebucht wird.

  • Zinseszinsrechner

    Endkapital mit Startbetrag, Sparrate und Zinseszins, optional nach Steuer.

  • Arbeitszeitrechner

    Arbeitszeit mit Pause, in Stunden und Dezimalstunden, mit Prüfung nach Arbeitszeitgesetz.

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    Was ein Euro-Betrag aus einem früheren Jahr heute wert ist, mit dem amtlichen Verbraucherpreisindex seit 1991, dazu Kaufkraft in der Zukunft.

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