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Finanzwiki

Rentenlücke

Geschrieben von Lena · Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Der Eintrag ist an SGB VI, EStG, den Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung und des BMAS geprüft.

Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

Kurz beantwortet

Die Rentenlücke ist der monatliche Betrag, der zwischen deinem gewünschten Nettoeinkommen im Ruhestand und deiner voraussichtlichen Nettorente fehlt. Die Grundlage ist die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die Bruttobeträge nennt und weder Kranken- und Pflegeversicherung, Steuern noch Kaufkraftverlust berücksichtigt. Das gesetzliche Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent beschreibt eine Standardrente und keine individuelle Lücke.

Rechtsstand: Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen zur Rentenreform vorgelegt, die laut Deutscher Rentenversicherung keinen Gesetzescharakter haben; bis zu einem Gesetz gilt das bestehende Recht. Die Haltelinie von 48 Prozent gilt nach § 255e SGB VI bis zum Ablauf des 1. Juli 2031. Das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) ermöglicht ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Altersvorsorgeprodukte.

Was ist die Rentenlücke?

Die Rentenlücke (auch Versorgungslücke) ist die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen, das du im Ruhestand haben möchtest, und der Nettorente, die du voraussichtlich bekommst. Als Maßstab dient meist das bisherige Nettoeinkommen oder ein Anteil davon; welchen Anteil du brauchst, hängt von deinen Ausgaben ab und ist keine feste Größe. Eine Lücke entsteht, weil die gesetzliche Rente das Erwerbseinkommen nur teilweise ersetzt. Der Begriff steht nicht im Gesetz, er beschreibt eine persönliche Rechnung.

So ermittelst du die Rentenlücke

Die wichtigste Ausgangsgröße ist die Renteninformation. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie jährlich, sobald du 27 Jahre alt bist (§ 109 SGB VI). Ab dem 55. Lebensjahr ersetzt eine ausführlichere Rentenauskunft sie alle drei Jahre.[1] Die Renteninformation enthält bisher erworbene Anwartschaften, die Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung und eine Hochrechnung der Regelaltersrente. Dabei wird angenommen, dass du bis zur Regelaltersgrenze so weiter einzahlst wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.[2] Wie sich die Entgeltpunkte darin zusammensetzen, kannst du mit dem Rentenpunkte-Rechner nachvollziehen.

Die Rechnung hat drei Schritte:

  1. Wunsch: Nettobetrag pro Monat festlegen, den du im Ruhestand haben möchtest, in heutigen Preisen.
  2. Rente: voraussichtliche Regelaltersrente aus der Renteninformation, danach Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern.
  3. Lücke: Wunsch minus Nettorente.

Brutto, Abzüge und Kaufkraft

In der Renteninformation stehen Bruttobeträge. Davon sind noch deine individuellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abzuziehen.[3] Rentenbezüge unterliegen der Einkommensteuer; der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und beträgt bei Rentenbeginn 2026 84,0 Prozent, bei Rentenbeginn 2027 84,5 Prozent (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).[4] Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, hängt von deinem gesamten Einkommen ab.

Die Renteninformation nennt neben dem Betrag ohne Anpassung zwei Varianten mit jährlicher Rentenanpassung von 1 und 2 Prozent. In diesen Beträgen ist ein Kaufkraftverlust nicht eingerechnet. Ein heutiges Einkommen von 1.000 € hat bei einer unterstellten Inflation von 1,5 Prozent pro Jahr in 20 Jahren nur noch eine Kaufkraft von rund 740 €.[3] Mit dem Inflationsrechner kannst du eigene Annahmen durchspielen. Rechnest du Rente und Wunschbetrag beide in heutigen Preisen, fällt die Inflation aus dem Vergleich heraus.

Sicherungsniveau und Durchschnittsrenten

Das Sicherungsniveau vor Steuern ist das Verhältnis aus verfügbarer Standardrente und verfügbarem Durchschnittsentgelt. Die Standardrente ist die Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten, also 45 Jahren mit durchschnittlichem Verdienst; davon sind die Beiträge der Rentner zur Sozialversicherung abgezogen (§ 154a SGB VI).[5] Für das Jahr 2026 weist die Deutsche Rentenversicherung 48,0 Prozent aus.[6] Nach § 255e SGB VI muss der aktuelle Rentenwert bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 so angehoben werden, dass das Sicherungsniveau mindestens 48 Prozent beträgt (Haltelinie).[7] Die Modellrechnung des Rentenversicherungsberichts 2025 zeigt danach ein Absinken bis 2039 auf 46,3 Prozent; das ist eine Modellrechnung auf Basis des geltenden Rechts, keine Zusage.[8]

Das Sicherungsniveau sagt wenig über deine persönliche Lage: Wer weniger als 45 Jahre durchschnittlich verdient hat, liegt darunter. Ein Blick auf die Statistik: Die Altersrenten im Bestand betrugen am 31.12.2025 im Durchschnitt 1.195 € im Monat (Männer 1.449 €, Frauen 994 €), jeweils nach Abzug des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner und vor Steuern. Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 €.[6]

Rechenbeispiel

Alle Werte sind Annahmen, keine Prognose für dich.

  • Wunsch: aktuelles Nettoeinkommen 2.600 € pro Monat, im Ruhestand sollen 80 Prozent davon zur Verfügung stehen: 2.600 € × 0,80 = 2.080 €.
  • Rente laut Renteninformation: 1.500 € brutto (Variante ohne Anpassung, in heutigen Werten).
  • Abzug Kranken- und Pflegeversicherung: angenommen 12 Prozent: 1.500 € × 0,12 = 180 €, Nettorente vor Steuern 1.320 €. Steuern bleiben hier außen vor.
  • Lücke: 2.080 € − 1.320 € = 760 € pro Monat, also 9.120 € im Jahr. Die Rente deckt rund 63 Prozent des Wunschbetrags (1.320 € geteilt durch 2.080 €).

Ändert sich der Wunsch, ändert sich auch die Lücke: Bei 70 statt 80 Prozent wären es 1.820 € − 1.320 € = 500 €. Ob 12 Prozent für deinen Fall passen, hängt von deiner Krankenkasse und deinem Status ab.

Wege, die Lücke zu verkleinern

Als neutrale Übersicht, ohne Rangfolge und ohne Empfehlung:

  • später in Rente gehen: Bei vorzeitiger Inanspruchnahme gibt es Abschläge, die die Rentenauskunft ausweist; wie sich der Beginn auswirkt, zeigt der Rentenbeginnrechner.[1]
  • betriebliche Altersversorgung, falls der Arbeitgeber sie anbietet
  • staatlich geförderte private Vorsorge: Das Altersvorsorgereformgesetz bringt ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Produkte, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, Details im Ratgeber Altersvorsorgedepot.[9]
  • freie Geldanlage, zum Beispiel über ein Depot oder Sparverträge
  • Zuverdienst im Ruhestand oder geringere geplante Ausgaben

Grenzen und Sonderfälle

Die Renteninformation steht unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Richtigkeit der gespeicherten Zeiten (§ 109 Abs. 2 SGB VI).[1] Beamte, Selbstständige ohne Pflichtversicherung und Versicherte mit Zeiten in anderen Systemen haben andere Ausgangslagen. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zur Rentenreform sind kein geltendes Recht; bis zu einem Gesetz gilt das bestehende Rentenrecht.[10] Der Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Beratung.

Häufige Fragen

Was ist die Rentenlücke?

Der monatliche Betrag, der zwischen deinem gewünschten Nettoeinkommen im Ruhestand und deiner voraussichtlichen Nettorente fehlt. Sie ist kein gesetzlich festgelegter Wert.

Wie berechne ich meine Rentenlücke?

Wunschbetrag festlegen, die Regelaltersrente aus der Renteninformation um Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern mindern und beide Beträge voneinander abziehen. Rechne in heutigen Preisen, damit die Inflation nicht verzerrt.

Ab wann bekomme ich die Renteninformation?

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie jährlich ab dem 27. Lebensjahr. Ab 55 ersetzt eine Rentenauskunft sie alle drei Jahre.

Wie hoch ist das Rentenniveau?

Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt 2026 48,0 Prozent und ist bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 gesetzlich auf mindestens 48 Prozent gesichert. Es bezieht sich auf eine Standardrente mit 45 Entgeltpunkten.

Wie hoch ist die durchschnittliche Altersrente?

Am 31.12.2025 lag sie laut Deutscher Rentenversicherung bei 1.195 € im Monat nach Abzug des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags und vor Steuern.

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) § 109 Renteninformation und Rentenauskunft. Abgerufen am 5. November 2026.
  2. [2] Deutsche Rentenversicherung: Meine Post von der Rente: Die Renteninformation. Abgerufen am 5. November 2026.
  3. [3] Deutsche Rentenversicherung: Die Renteninformation: mehr wissen (Broschüre). Abgerufen am 5. November 2026.
  4. [4] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen Einkünfte (Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa). Abgerufen am 5. November 2026.
  5. [5] Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) § 154a Sicherungsniveau vor Steuern. Abgerufen am 5. November 2026.
  6. [6] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2026. Abgerufen am 5. November 2026.
  7. [7] Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) § 255e Niveauschutzklausel für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum Ablauf des 1. Juli 2031. Abgerufen am 5. November 2026.
  8. [8] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bundeskabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2025. Abgerufen am 5. November 2026.
  9. [9] Bundesregierung: Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert. Abgerufen am 5. November 2026.
  10. [10] Deutsche Rentenversicherung: Alterssicherungskommission: Was die Vorschläge für Ihre Rente bedeuten würden (Stand August 2026). Abgerufen am 5. November 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.

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