Kurz beantwortet
Festgeld ist eine Geldanlage bei einer Bank mit fester Laufzeit und einem vorab vereinbarten Zinssatz. Während der Laufzeit kannst du in der Regel nicht über das Geld verfügen. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt Einlagen bis 100.000 € je Kunde und Bank.
Was ist Festgeld?
Festgeld, fachlich eine Termineinlage, ist eine Geldanlage mit fester Laufzeit und garantiertem Zinssatz, den die Bank mit dem Kunden vorab vereinbart. Die Laufzeit reicht von einem Monat bis zu mehreren Jahren. Du weißt also genau, wann die Auszahlung erfolgt und mit welcher Rendite du rechnen kannst.[1]
Im Unterschied dazu bleibt Tagesgeld täglich verfügbar, dafür schwanken die Zinsen und fallen oft niedriger aus als beim Festgeld.[1] Begriffe wie Festgeldkonto, Termingeld oder Termineinlage meinen im Alltag dasselbe Prinzip. Festgeld ist eine Einlage und kein Wertpapier: Es gibt keinen Börsenkurs, der schwankt.
Vorzeitige Verfügung und Laufzeitende
Während der Laufzeit ist eine vorzeitige Verfügung in der Regel nicht möglich. Erlaubt die Bank eine Ausnahme, kann das zu Zinsverlusten oder einer Vorfälligkeitsentschädigung führen. Nach Ablauf überweist die Bank das Geld samt Zinsen auf das vereinbarte Referenzkonto. Wer Kündigung oder Verlängerung versäumt, riskiert eine automatische Verlängerung, oft zu einem niedrigeren Zinssatz.[1]
Bei Anlagen in einer Fremdwährung kommt das Risiko von Wechselkursänderungen hinzu.[1]
Einlagensicherung
Festgeld zählt zu den Einlagen im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes.[2] Der Entschädigungsanspruch ist auf 100.000 € begrenzt (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Die Richtlinie 2014/49/EU legt dieselbe Deckungssumme für die Gesamtheit der Einlagen desselben Einlegers fest. Die Obergrenze gilt für alle Einlagen bei ein und demselben Kreditinstitut, gleich wie viele Einlagen in welcher Währung und wo sie belegen sind; bis zum Tag der Feststellung aufgelaufene Zinsen werden im Rahmen dieser Grenze erstattet.[3]
Ausnahmsweise beträgt die Deckungssumme bis zu 500.000 €, wenn die Gesamtforderung durch bestimmte, nicht regelmäßig gezahlte Beträge über 100.000 € steigt, etwa aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie oder aus Leistungen bei Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Renteneintritt. Das gilt nur, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift (bzw. nach dem Zeitpunkt, ab dem der Betrag übertragen werden kann) eintritt (§ 8 Abs. 2 EinSiG).[4]
Für höhere Beträge greift in Deutschland oft die freiwillige Einlagensicherung der Bankenverbände. Die Sicherungssysteme der jeweiligen Bank solltest du vorab prüfen.[1]
Zinsentwicklung: was Bundesbank und EZB zeigen
Die Bundesbank veröffentlicht im Rahmen der MFI-Zinsstatistik volumengewichtete Durchschnittssätze für das Neugeschäft deutscher Banken. Für Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Laufzeit lagen die Effektivzinssätze im August 2026 (vorläufige Werte) bei:[5]
| Vereinbarte Laufzeit | Effektivzins August 2026 |
|---|---|
| bis 1 Jahr | 2,28 % |
| über 1 bis 2 Jahre | 2,64 % |
| über 2 Jahre | 2,72 % |
Das sind Durchschnittswerte über alle Abschlüsse des Monats, kein einzelnes Angebot. Im Juli 2026 lagen die Werte bei 2,22 %, 2,58 % und 2,70 %.[5]
Der Leitzins der EZB ist ein Maßstab für das allgemeine Zinsniveau, aber selbst kein Festgeldzins: Die Einlagefazilität ist der Satz, zu dem Banken überschüssiges Geld über Nacht beim Eurosystem anlegen können. Der Satz liegt seit dem 16. September 2026 bei 2,50 %, davor seit dem 17. Juni 2026 bei 2,25 %.[6]
Steuern in Kürze
Festgeldzinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).[7] Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du ihn bei der Bank; was darüber liegt, unterliegt der Abgeltungsteuer.[1]
Rechenbeispiel
Angenommen werden 10.000 € Anlagebetrag, ein Zinssatz von 2,50 % pro Jahr und zwei Jahre Laufzeit. Der Zinssatz ist eine reine Rechenannahme und kein Angebot.
- Zinsen am Ende der Laufzeit, ohne Mitverzinsung: 10.000 € × 2,50 % × 2 = 500,00 € Zinsen, Auszahlung 10.500,00 €.
- Jährliche Gutschrift, Zinsen werden mitverzinst: nach Jahr 1 sind es 10.250,00 €, nach Jahr 2 10.250,00 € × 1,025 = 10.506,25 €. Die Zinsen betragen 506,25 €.
Der Unterschied von 6,25 € entsteht nur, wenn die Zinsen im zweiten Jahr mitverzinst werden. Ob das so ist, regeln die Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Mit dem Zinseszinsrechner oder dem Tagesgeld-Zinsrechner kannst du andere Annahmen durchspielen. Die Zinsen sind Beträge vor Steuern.
Grenzen und Sonderfälle
Der Eintrag nennt keine Angebote und keine aktuellen Konditionen einzelner Banken. Bei Banken außerhalb der EU und bei Anlagen in Fremdwährung gelten andere Risiken; ausländische Institute unterliegen möglicherweise anderen gesetzlichen Regelungen und Haftungsgrenzen.[1] Der Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Beratung.
Häufige Fragen
Was ist Festgeld?
Eine Geldanlage bei einer Bank mit fester Laufzeit und einem vorab vereinbarten Zinssatz. Die Laufzeit reicht von einem Monat bis zu mehreren Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Festgeld und Tagesgeld?
Tagesgeld ist täglich verfügbar, die Zinsen schwanken und fallen oft niedriger aus. Festgeld ist für die vereinbarte Laufzeit gebunden, der Zins steht fest.
Wie sicher ist Festgeld?
Die gesetzliche Einlagensicherung deckt Einlagen bis 100.000 € je Kunde und Bank, in Sonderfällen bis zu 500.000 €. Darüber greift teils die freiwillige Einlagensicherung der jeweiligen Bank.
Kann ich Festgeld vorzeitig abheben?
In der Regel nicht. Erlaubt die Bank eine Ausnahme, kann das Zinsverluste oder eine Vorfälligkeitsentschädigung bedeuten.
Sind Festgeldzinsen steuerpflichtig?
Ja, es sind Kapitalerträge. Mit dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben sie bis dahin steuerfrei, wenn er nicht anderweitig verbraucht ist.
Quellen
- [1] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Festgeld (Verbraucherinnen und Verbraucher). Abgerufen am 1. November 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) § 2 Begriffsbestimmungen (Absatz 3). Abgerufen am 1. November 2026.
- [3] Europäisches Parlament und Rat: Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Artikel 6 und 7. Abgerufen am 1. November 2026.
- [4] Bundesministerium der Justiz: Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) § 8 Deckungssumme. Abgerufen am 1. November 2026.
- [5] Deutsche Bundesbank: MFI-Zinsstatistik (Neugeschäft): Effektivzinssätze Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Laufzeit, Zeitreihen BBIM1.M.DE.B.L22.F/G/H.R.A.2250.EUR.N (SUD102 bis SUD104), Stand 1.10.2026. Abgerufen am 1. November 2026.
- [6] Europäische Zentralbank: Key ECB interest rates (Einlagefazilität). Abgerufen am 1. November 2026.
- [7] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20 Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 1 Nummer 7, Absatz 9). Abgerufen am 1. November 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Philip, Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer
Philip hat eine kaufmännische Ausbildung, Wirtschaftsinformatik studiert und führt eigene Unternehmen. Bei Finanzwiki schreibt er über Finanzgrundlagen, Sparen, Konten und Alltagsrechner und prüft die Rechenwege.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
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