Zum Inhalt springen
Finanzwiki

Rentenpunkte-Rechner

Geschrieben von Lena · Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Rechengrößen 2025 und 2026 sind an den Verordnungen und am SGB VI geprüft, die Beispiele sind nachgerechnet.

Rechenweg und Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

€

Der Rechner nimmt es mal 12

Jahre

Optional, für eine Summe über mehrere gleiche Jahre

Monatsrente brutto aus diesen Jahren

29,47 €

Entgeltpunkte je Jahr 0,6931
Durchschnittsentgelt 2026 51.944 €

Rentenpunkt kaufen (2026)

Beitrag für einen Entgeltpunkt 9.661,58 €
Monatsrente aus einem Punkt 42,52 €
Brutto zurück nach 227 Monaten (18,9 Jahre)

Bruttobeträge mit Zugangsfaktor 1,0, ohne Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung und ohne künftige Rentenanpassungen. Keine Rentenprognose.

Kurz beantwortet

Der Rechner ermittelt die Entgeltpunkte (Rentenpunkte) aus deinem Jahresentgelt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und die Bruttomonatsrente daraus. Ein Punkt entspricht 2026 dem Durchschnittsentgelt von 51.944 € und ist seit 1. Juli 2026 monatlich 42,52 € wert. Für die Ausgleichszahlung zeigt er den Beitrag für einen Entgeltpunkt: 9.661,58 €.

So rechnet der Rechner

Du wählst das Beitragsjahr (2025 oder 2026) und gibst dein beitragspflichtiges Bruttojahresentgelt ein. Alternativ trägst du das Monatsbrutto ein, der Rechner multipliziert es mit 12. Optional gibst du an, wie viele Jahre mit gleichem Entgelt du erreichst. Dann geht es in vier Schritten weiter.

  1. Deckelung: Das Entgelt zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Jahres. Für 2025 sind das 96.600 €, für 2026 101.400 € im Jahr. Was darüber liegt, bleibt unberücksichtigt.
  2. Entgeltpunkte des Jahres: Das gedeckelte Entgelt wird durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres geteilt. Das Ergebnis wird auf vier Dezimalstellen gerundet, ab der fünften Stelle mit einer 5 oder höher wird aufgerundet.
  3. Summe: Bei mehreren gleichartigen Jahren multipliziert der Rechner die Entgeltpunkte eines Jahres mit der Anzahl der Jahre.
  4. Monatsrente: Die Entgeltpunkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, mit Zugangsfaktor 1,0 und Rentenartfaktor 1,0. Das Ergebnis wird auf Cent gerundet und ist ein Bruttobetrag.

Die Rundung folgt den allgemeinen Berechnungsgrundsätzen der Rentenversicherung: Berechnungen laufen auf vier Dezimalstellen, die letzte Stelle wird bei einer 5 bis 9 in der folgenden Stelle um 1 erhöht, und eine Division wird erst nach den anderen Rechenschritten ausgeführt.[1] Geldbeträge werden dagegen auf zwei Dezimalstellen berechnet.[2]

Entgeltpunkte eines Jahres

EP = min(E; BBG) / DE

E beitragspflichtiges Jahresentgelt, BBG Beitragsbemessungsgrenze des Jahres, DE vorläufiges Durchschnittsentgelt des Jahres. Rundung auf vier Dezimalstellen, bei 5 bis 9 in der fünften Stelle wird aufgerundet (§ 121 SGB VI).

Entgeltpunkte gesamt

EP_ges = EP · n

n Anzahl gleichartiger Jahre

Monatsrente brutto

R = EP_ges · ZF · RAF · RW

ZF Zugangsfaktor (hier 1,0), RAF Rentenartfaktor (hier 1,0), RW aktueller Rentenwert. Ergebnis auf Cent gerundet (§ 123 SGB VI).

Beitrag für einen Entgeltpunkt

B = DE · BS

BS Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung (18,6 %), DE vorläufiges Durchschnittsentgelt des Zahlungsjahres (§ 187 Abs. 3 SGB VI). Bei § 187a wird B zusätzlich durch den Zugangsfaktor geteilt.

Szenario Amortisation (brutto)

M = B / R_1

R_1 Monatsrente aus einem Entgeltpunkt (= RW). M Monate bis die Bruttorente den Beitrag erreicht, ohne Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenanpassungen.

Parameter und Fundstellen

ParameterWertGültig
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2025 (§ 3 Abs. 2 SVBezGrV 2025)[3]50.493 €1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 (§ 3 Abs. 2 SVBezGrV 2026)[4]51.944 €1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026
Beitragsbemessungsgrenze 2025, allgemeine RV (§ 4 Abs. 1 SVBezGrV 2025)[3]96.600 €1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Beitragsbemessungsgrenze 2026, allgemeine RV (§ 4 Abs. 1 SVBezGrV 2026)[4]101.400 €1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026
Beitragssatz allgemeine RV 2025 (RVBeitrSBek 2025)[5]18,6 %1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Beitragssatz allgemeine RV 2026 (RVBeitrSBek 2026)[6]18,6 %1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026
Aktueller Rentenwert (§ 1 RWBestV 2025)[7]40,79 €1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026
Aktueller Rentenwert (§ 1 RWBestV 2026)[8]42,52 €seit 1. Juli 2026
Rentenartfaktor Altersrente (§ 67 Nr. 1 SGB VI)[9]1
Zugangsfaktor bei Rente ab Regelaltersgrenze (§ 77 Abs. 2 SGB VI)[10]1
Minderung des Zugangsfaktors je Monat vorzeitig (§ 77 Abs. 2 SGB VI)[10]0,003
Entgeltpunkte je Monat Kindererziehungszeit (§ 70 Abs. 2 SGB VI)[11]0,083 EP
Dauer der Kindererziehungszeit (§ 56 Abs. 5 SGB VI)[12]36 Monate
Beitrag für einen Entgeltpunkt 2025 (Bekanntmachung Versorgungsausgleich 2025)[13]9.391,698 €1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Beitrag für einen Entgeltpunkt 2026 (Bekanntmachung Versorgungsausgleich 2026)[14]9.661,584 €1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026
Mindestalter für die Auskunft zur Ausgleichszahlung (§ 187a Abs. 1a SGB VI)[15]50 Jahre

Wie Rentenpunkte entstehen

Das in einem Kalenderjahr durch Beiträge versicherte Entgelt wird in Entgeltpunkte (Rentenpunkte) umgerechnet. Wer genau das Durchschnittsentgelt des Jahres versichert, erhält einen vollen Entgeltpunkt.[16] Für Beitragszeiten wird dazu die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt desselben Kalenderjahres geteilt.[11] Wer weniger verdient, bekommt entsprechend weniger als einen Punkt, wer mehr verdient, bis zur Beitragsbemessungsgrenze mehr.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jedes Jahr im Verhältnis der Bruttolöhne und Bruttogehälter je Arbeitnehmer und wird auf das nächsthöhere Vielfache von 600 aufgerundet.[17] Die Bundesregierung bestimmt das Durchschnittsentgelt per Rechtsverordnung. Für das folgende Jahr wird ein vorläufiges Durchschnittsentgelt festgelegt, das später durch den endgültigen Wert ersetzt wird.[18] Für das Jahr des Rentenbeginns und das Jahr davor rechnet die Rentenversicherung mit dem vorläufigen Wert.[11] Der Rechner nutzt für 2025 und 2026 die vorläufigen Werte aus Anlage 1 des Gesetzes.[19]

Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte.[11] Die Kindererziehungszeit endet nach 36 Kalendermonaten.[12] Das ergibt für ein Kind 36 mal 0,0833, also 2,9988 Entgeltpunkte. Diese Punkte trägst du im Rechner nicht ein, sie kommen zu den Punkten aus Beschäftigung hinzu.

Die Rente selbst ergibt sich nach der Rentenformel: Die persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert werden miteinander multipliziert.[20] Der Rentenartfaktor beträgt bei Renten wegen Alters 1,0.[9] Der Zugangsfaktor ist 1,0, wenn die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze beginnt. Für jeden Monat vorzeitigen Bezugs sinkt er um 0,003, für jeden Monat späteren Bezugs steigt er um 0,005.[10] Den aktuellen Rentenwert bestimmt die Bundesregierung zum 1. Juli jedes Jahres per Verordnung.[18]

Werte der Jahre 2025 und 2026

Größe20252026
Vorläufiges Durchschnittsentgelt50.493 €[3]51.944 €[4]
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung96.600 € (8.050 € im Monat)[3]101.400 € (8.450 € im Monat)[4]
Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung18,6 %[5]18,6 %[6]
Aktueller Rentenwert40,79 € ab 1. Juli 2025[7]42,52 € ab 1. Juli 2026[8]

Die Anlage 2 des Gesetzes nennt für 2025 und 2026 einen einheitlichen Wert für die allgemeine Rentenversicherung.[21] Der Rentenwert von 42,52 € gilt für Renten, die ab dem 1. Juli 2026 gezahlt werden. Bei der Berechnung einer Rente mit Beginn davor wählst du im Rechner den Wert ab 1. Juli 2025.

Rentenpunkt kaufen: Beitrag für einen Entgeltpunkt

Mit „Rentenpunkte kaufen“ ist in der Praxis meist die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI gemeint. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentenminderungen, die durch eine vorzeitige Rente wegen Alters entstehen, durch Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden. Grundlage ist eine Auskunft der Rentenversicherung über die Höhe der Beitragszahlung, in der du erklärt hast, eine vorzeitige Rente wegen Alters in Anspruch nehmen zu wollen. Ein berechtigtes Interesse für diese Auskunft liegt erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres vor.[15]

Der Beitrag je Entgeltpunkt ergibt sich, wenn der Beitragssatz auf das vorläufige Durchschnittsentgelt des Jahres der Zahlung angewendet wird.[22] Für 2026 sind das 51.944 € mal 18,6 %, also 9.661,58 € für einen Entgeltpunkt. Die amtlich bekannt gemachte Umrechnungszahl für Entgeltpunkte in Beiträge lautet 9.661,5840 für 2026 und 9.391,6980 für 2025.[14][13] Bei der Ausgleichszahlung nach § 187a wird dieser Betrag je gemindertem Entgeltpunkt durch den jeweiligen Zugangsfaktor geteilt. Teilzahlungen sind zulässig, eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht.[15] Bei 12 Monaten vorzeitigem Rentenbeginn beträgt der Zugangsfaktor 0,964, der Betrag je geminderten Punkt also 9.661,58 € geteilt durch 0,964, rund 10.022,39 €.[10]

Der Rechner zeigt deshalb die Größe „Beitrag für einen Entgeltpunkt“ und stellt sie der Monatsrente aus einem Punkt gegenüber. Teilst du den Beitrag durch die Monatsrente, erhältst du die Monate, bis die brutto gezahlten Rentenbeträge den Beitrag erreichen. Das ist eine einfache Szenariorechnung ohne Steuern, ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und ohne künftige Rentenanpassungen. Die genaue Höhe einer Ausgleichszahlung für dich nennt nur die Rentenauskunft.

Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen gehören zu den Sonderausgaben im Sinne von § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes, die bis zu einem Höchstbetrag abziehbar sind.[23] Wie sich das in deinem Fall steuerlich auswirkt, hängt von deiner gesamten Steuersituation ab.

Rechenbeispiel

Angenommen, du verdienst 2026 monatlich 3.000 € brutto und hast zehn Jahre mit diesem Entgelt. Das Jahresentgelt beträgt 36.000 €, es liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €. Die Entgeltpunkte eines Jahres sind 36.000 € geteilt durch 51.944 €, das ergibt 0,6931 (ungerundet 0,69305…). Für zehn Jahre sind das 6,9310 Entgeltpunkte. Mit dem Rentenwert von 42,52 € ergibt sich eine Bruttomonatsrente von 6,9310 mal 42,52 €, gerundet 294,71 €.

Zum Vergleich: Ein Jahresentgelt von 120.000 € wird auf 101.400 € gedeckelt. Das ergibt 1,9521 Entgeltpunkte für das Jahr, also 83,00 € Monatsrente aus diesem einen Jahr.

Für den Block „Rentenpunkt kaufen“ gilt 2026: 9.661,58 € Beitrag für einen Entgeltpunkt. Die Monatsrente aus einem Punkt beträgt 42,52 €. 9.661,58 € geteilt durch 42,52 € ergibt 227,22 Monate, das sind 18,94 Jahre brutto.

Grenzen der Rechnung

Der Rechner liefert keine Rentenprognose. Er schreibt keine Rentenwerte fort und kennt keine künftigen Durchschnittsentgelte. Für 2027 enthält er keine Werte. Nicht abgedeckt sind die Ostwerte und Übergangsregelungen, Zurechnungszeiten, Einzelheiten zur Mütterrente, Versorgungswerke und Beamtenversorgung sowie Entgelte im Übergangsbereich, für die ein eigenes Verfahren gilt.[11] Die Rente einer Person mit wechselnden Entgelten, Lücken oder Zeiten ohne Beiträge lässt sich nicht aus einem einzelnen Jahr ableiten. Maßgeblich ist die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die auf deinem Versicherungskonto beruht.[24] Der Rechner ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Was ist ein Rentenpunkt 2026 wert?

Ein Entgeltpunkt ergibt eine Bruttomonatsrente in Höhe des aktuellen Rentenwerts. Seit dem 1. Juli 2026 sind das 42,52 €, vorher 40,79 €.

Wie viel muss ich 2026 verdienen, um einen Rentenpunkt zu bekommen?

Du brauchst ein beitragspflichtiges Jahresentgelt in Höhe des vorläufigen Durchschnittsentgelts, 2026 sind das 51.944 €. Über 101.400 € im Jahr zählt nichts mehr, das ergibt höchstens 1,9521 Punkte.

Wie berechne ich Entgeltpunkte?

Du teilst dein beitragspflichtiges Jahresentgelt, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres und rundest auf vier Nachkommastellen.

Was kostet ein Rentenpunkt, wenn ich ihn kaufen will?

Für einen Entgeltpunkt sind 2026 rechnerisch 9.661,58 € Beitrag fällig, das sind 51.944 € mal 18,6 %. Bei einer Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI wird der Betrag durch den Zugangsfaktor geteilt, die genaue Summe nennt die Rentenauskunft.

Wer darf Rentenpunkte kaufen?

Eine Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI setzt voraus, dass du eine vorzeitige Altersrente beanspruchen willst und eine Auskunft der Rentenversicherung dazu hast. Ein berechtigtes Interesse für die Auskunft besteht ab dem 50. Lebensjahr.

Wie oft ändert sich der Rentenwert?

Die Bundesregierung bestimmt den aktuellen Rentenwert zum 1. Juli jedes Jahres per Verordnung. 2025 galten 40,79 €, 2026 sind es 42,52 €.

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 121 Allgemeine Berechnungsgrundsätze. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  2. [2] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 123 Berechnung von Geldbeträgen. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  3. [3] Bundesregierung: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 (SVBezGrV 2025), BGBl. 2024 I Nr. 365. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  4. [4] Bundesregierung: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (SVBezGrV 2026), BGBl. 2025 I Nr. 278. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  5. [5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2025 (RVBeitrSBek 2025), BGBl. 2024 I Nr. 368. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  6. [6] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2026 (RVBeitrSBek 2026), BGBl. 2025 I Nr. 291. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  7. [7] Bundesregierung: Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 (RWBestV 2025), BGBl. 2025 I Nr. 148. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  8. [8] Bundesregierung: Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (RWBestV 2026), BGBl. 2026 I Nr. 178. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  9. [9] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 67 Rentenartfaktor. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  10. [10] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 77 Zugangsfaktor. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  11. [11] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 70 Entgeltpunkte für Beitragszeiten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  12. [12] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 56 Kindererziehungszeiten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  13. [13] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2025, BGBl. 2024 I Nr. 403. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  14. [14] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 315. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  15. [15] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  16. [16] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 63 Grundsätze. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  17. [17] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 159 Beitragsbemessungsgrenzen. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  18. [18] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 69 Verordnungsermächtigung. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  19. [19] Bundesministerium der Justiz: SGB VI Anlage 1 Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  20. [20] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  21. [21] Bundesministerium der Justiz: SGB VI Anlage 2 Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen in Euro/DM/RM. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  22. [22] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  23. [23] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 Sonderausgaben. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  24. [24] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 109 Renteninformation und Rentenauskunft. Abgerufen am 28. Oktober 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.

Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

Weitere Rechner

  • Rentenbeginnrechner

    Zeigt für dein Geburtsdatum, ab wann du welche Altersrente beziehen kannst und mit wie viel Abschlag.

  • ETF-Sparplan-Rechner

    Sparplan mit Rendite, Kosten, Dynamik, Steuer und Inflation durchspielen.

  • Inflationsrechner

    Was ein Euro-Betrag aus einem früheren Jahr heute wert ist, mit dem amtlichen Verbraucherpreisindex seit 1991, dazu Kaufkraft in der Zukunft.

  • Arbeitszeitrechner

    Arbeitszeit mit Pause, in Stunden und Dezimalstunden, mit Prüfung nach Arbeitszeitgesetz.

  • Kapitalertragsteuer-Rechner

    Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Fondserträge, mit Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung.

Alle Rechner

Verwandte Begriffe

  • Entgeltumwandlung

    Anspruch bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, steuerfrei bis 8 %, 15 % Arbeitgeberzuschuss und Beiträge in der Rente.

  • Rentenbesteuerung

    Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn (2026: 84 %), fester steuerfreier Teil, Grundfreibetrag und Steuererklärungspflicht.

  • Rentenlücke

    Was die Rentenlücke ist, wie du sie mit der Renteninformation ermittelst und was Steuern, Abzüge und Inflation damit zu tun haben.

Alle Begriffe