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Finanzwiki

Rentenbeginnrechner

Geschrieben von Lena · Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Die Altersgrenzen und Übergangstabellen sind am Gesetzestext des SGB VI geprüft.

Rechenweg und Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

Versicherungsjahre (Wartezeit)

Mindestens 5 Jahre sind für jede Altersrente nötig. Was zählt, steht in deinem Versicherungsverlauf.

Schwerbehinderung (GdB ab 50)

Frühester Rentenbeginn

01.06.2028

Regelaltersrente

Ohne Abschlag ab01.06.2032

mit 67 Jahren, vollendet am 14.05.2032

Altersrente für langjährig Versicherte

Ohne Abschlag ab01.06.2032

mit 67 Jahren, vollendet am 14.05.2032

Frühestens ab01.06.2028

mit 63 Jahren, 48 Monate früher: 14,4 % Abschlag, dauerhaft

Jeder Monat später als frühestmöglich senkt den Abschlag um 0,3 Prozentpunkte. Sonderregeln für Vertrauensschutz sind nicht berücksichtigt.

Kurz beantwortet

Der Rechner bestimmt aus deinem Geburtsdatum für die vier Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersgrenze, den Rentenbeginn und den Abschlag bei vorzeitigem Beginn. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, kann einen Monat früher in Rente gehen als bei Geburt an einem anderen Tag desselben Monats. Der Abschlag beträgt 0,3 % je Monat.

So rechnet der Rechner

Du gibst dein Geburtsdatum an, wählst die Wartezeit, die du erfüllt hast (35 Jahre, 45 Jahre oder nur die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren), und gibst an, ob du als schwerbehinderter Mensch anerkannt bist (Grad der Behinderung mindestens 50). Der Rechner zeigt dann für jede Rentenart, die du mit diesen Angaben erreichen kannst, vier Dinge.

  1. Altersgrenze: Der Rechner sucht für deinen Jahrgang (bei manchen Renten für deinen Geburtsmonat) die Grenze in Jahren und Monaten aus den Übergangstabellen des Gesetzes. Ab Jahrgang 1964 gelten die festen Grenzen der Paragrafen 35 bis 38.
  2. Tag der Vollendung: Er zählt die Jahre und Monate ab deinem Geburtstag und bestimmt den Tag, mit dessen Ablauf das Alter vollendet ist.
  3. Rentenbeginn: Die Rente beginnt am Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen zu Monatsbeginn erfüllt sind. Meist ist das der Monat nach dem Vollendungstag, bei Geburt an einem Ersten schon der Geburtsmonat.
  4. Abschlag: Bei vorzeitigem Beginn zählt er die Monate zwischen frühestem und abschlagsfreiem Rentenbeginn und multipliziert sie mit 0,3 %.

Berechnet wird nur der Zeitpunkt und der Abschlag in Prozent. Die Höhe deiner Rente in Euro steht nicht im Ergebnis.

Altersgrenze

A = Tabellenwert(Rentenart, Geburtsjahr bzw. Geburtsmonat)

A in Jahren und Monaten. Ab Jahrgang 1964 feste Werte: Regelaltersrente 67, langjährig 67, schwerbehindert 65, besonders langjährig 65.

Tag der Vollendung

V = (G + A) minus 1 Tag

G Geburtsdatum, A Altersgrenze. Fehlt der Tag im Zielmonat, ist V der letzte Tag dieses Monats.

Rentenbeginn

B = 1. Tag des Monats nach dem Monat von V

Bei Geburt am Monatsersten fällt V in den Vormonat, B ist dann der Geburtsmonat.

Abschlagsmonate

n = Monate zwischen B(frühestens) und B(abschlagsfrei)

B(frühestens) aus dem frühestmöglichen Alter, B(abschlagsfrei) aus der Altersgrenze.

Abschlag

Abschlag = n · 0,3 %

n Zahl der Monate vorzeitiger Inanspruchnahme.

Parameter und Fundstellen

ParameterWertGültig
Abschlag je Monat vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 77 Abs. 2 SGB VI)[1]0,3 %
Zuschlag je Monat späterer Inanspruchnahme nach der Regelaltersgrenze (§ 77 Abs. 2 SGB VI)[1]0,5 %
Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1964 (§ 35 SGB VI)[2]67 Jahre
Langjährig Versicherte: vorzeitig ab (§ 36 SGB VI)[3]63 Jahre
Schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1964: abschlagsfrei ab, vorzeitig ab 62 (§ 37 SGB VI)[4]65 Jahre
Besonders langjährig Versicherte ab Jahrgang 1964 (§ 38 SGB VI)[5]65 Jahre
Allgemeine Wartezeit (§ 50 Abs. 1 SGB VI)[6]5 Jahre
Wartezeit für langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen (§ 50 Abs. 4 SGB VI)[6]35 Jahre
Wartezeit für besonders langjährig Versicherte (§ 50 Abs. 5 SGB VI)[6]45 Jahre
Antragsfrist für Rentenbeginn ohne Verlust (§ 99 Abs. 1 SGB VI)[7]3 Monate

Die vier Altersrenten im Überblick

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt mehrere Altersrenten, die sich in Wartezeit und Altersgrenze unterscheiden. Die Tabelle zeigt die Regeln für alle, die 1964 oder später geboren sind.

RentenartWartezeitAbschlagsfrei abFrühestens ab (mit Abschlag)
Regelaltersrente5 Jahre67 Jahrenicht möglich[2]
Altersrente für langjährig Versicherte35 Jahre67 Jahre63 Jahre[3]
Altersrente für schwerbehinderte Menschen35 Jahre65 Jahre62 Jahre[4]
Altersrente für besonders langjährig Versicherte45 Jahre65 Jahrenicht möglich[5]

Für Jahrgänge vor 1964 steigen die Grenzen schrittweise. Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1947 bei 65 Jahren und 1 Monat und für den Jahrgang 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten.[8] Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind es für Jahrgang 1963 ebenfalls 66 Jahre und 10 Monate, vorzeitig ist sie weiterhin ab 63 möglich.[9] Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt die Grenze für Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten, die frühestmögliche Inanspruchnahme bei 61 Jahren und 10 Monaten.[10] Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind es für Jahrgang 1963 64 Jahre und 10 Monate.[11]

Wartezeiten: Was zählt zu 5, 35 und 45 Jahren?

Für die Regelaltersrente brauchst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte und die für schwerbehinderte Menschen verlangen 35 Jahre, die für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.[6] Auf die 35 Jahre werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.[12]

Auf die 45 Jahre zählt weniger. Angerechnet werden Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Tätigkeit, Berücksichtigungszeiten und Zeiten mit Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Pflicht- oder Anrechnungszeiten sind. Zeiten mit Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nicht mit, außer der Bezug geht auf eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zurück. Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen. Bürgergeld und Arbeitslosengeld II stehen nicht in dieser Aufzählung.[12]

Ob du die Wartezeit erfüllt hast, kann der Rechner nicht wissen. Das steht in deinem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Abschläge bei vorzeitiger Rente

Wer eine Altersrente vor der abschlagsfreien Altersgrenze beginnt, bekommt für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme einen Zugangsfaktor, der um 0,003 niedriger als 1,0 liegt. Das sind 0,3 % je Monat. Wer die Rente nach der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch nimmt, erhält für jeden Monat einen Zugangsfaktor, der um 0,005 höher als 1,0 liegt.[1] Der Zugangsfaktor bestimmt, in welchem Umfang deine Entgeltpunkte in die Rentenberechnung eingehen. Der Abschlag mindert deshalb den Monatsbetrag, nicht einmalig, sondern für die gesamte Laufzeit.

Bei Jahrgang 1964 und jünger ergibt das für die Altersrente für langjährig Versicherte höchstens 48 Monate und damit 14,4 %. Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen sind es höchstens 36 Monate und damit 10,8 %. Die Rentenarten ohne vorzeitige Inanspruchnahme (Regelaltersrente, besonders langjährig Versicherte) haben keinen Abschlag.

Bis zur Regelaltersgrenze lässt sich eine Rentenminderung durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Grundlage ist eine Auskunft der Rentenversicherung über die nötige Beitragszahlung, die du ab Vollendung des 50. Lebensjahres verlangen kannst.[13] Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für den Wechsel in die Regelaltersrente in einem Sonderfall.[14]

Rentenbeginn: Monatserster und der Sonderfall am 1.

Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das gilt, wenn du sie bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat beantragst, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei späterem Antrag beginnt sie erst im Antragsmonat.[7] Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.[15]

Entscheidend ist, wann dein Lebensalter vollendet ist. Bei der Berechnung des Lebensalters zählt der Geburtstag mit.[16] Eine Frist nach Jahren oder Monaten endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag entspricht. Gibt es diesen Tag im letzten Monat nicht, endet sie mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.[17] Diese Regeln gelten im Sozialverwaltungsverfahren entsprechend.[18]

Daraus folgt für den Rentenbeginn: Bist du am 15. Mai geboren und erreichst eine Altersgrenze am 15. September, ist das Alter mit Ablauf des 14. September vollendet. Zu Beginn des Oktobers sind die Voraussetzungen erfüllt, die Rente beginnt am 1. Oktober. Bist du dagegen an einem Ersten geboren, zum Beispiel am 1. März 1964, ist das 67. Lebensjahr schon mit Ablauf des 28. Februar 2031 vollendet. Die Voraussetzungen sind dann am 1. März erfüllt, und die Rente beginnt am 1. März 2031, also im Geburtsmonat. Wer am 2. März geboren ist, beginnt erst am 1. April 2031.

Arbeiten neben der Rente

Das SGB VI regelt den Hinzuverdienst in § 96a nur für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für Renten für Bergleute. Für Altersrenten sieht diese Vorschrift keine Hinzuverdienstgrenze vor.[19] Das gilt auch, wenn du die Rente vorzeitig mit Abschlag beziehst.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich die Aktivrente. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das gilt für Rentnerinnen und Rentner ebenso wie für alle, die den Rentenbezug aufschieben. Selbstständige Tätigkeiten, Beamtenverhältnisse und Minijobs sind ausgenommen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.[20] Der Rechner prüft nicht, ob du die Aktivrente nutzen kannst.

Rechenbeispiel

Angenommen, du bist am 10. Juli 1962 geboren, hast 35 Jahre Wartezeit erfüllt und bist nicht schwerbehindert. Dann prüft der Rechner die Altersrente für langjährig Versicherte.

  1. Die abschlagsfreie Altersgrenze für den Jahrgang 1962 beträgt 66 Jahre und 8 Monate. Zum 10. März 2029 wird dieses Alter erreicht, vollendet ist es mit Ablauf des 9. März 2029. Die Rente beginnt am 1. April 2029.
  2. Frühestens ist die Rente nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Der 63. Geburtstag ist der 10. Juli 2025, vollendet ist das Alter mit Ablauf des 9. Juli 2025. Die Rente beginnt am 1. August 2025.
  3. Zwischen dem 1. August 2025 und dem 1. April 2029 liegen 44 Monate.
  4. Der Abschlag beträgt 44 · 0,3 % = 13,2 %.

Wer dieselben Daten für die Regelaltersrente eingibt, erhält 66 Jahre und 8 Monate und denselben Beginn am 1. April 2029 ohne Abschlag. Die Wahl zwischen Beginn und Abschlag nimmt der Rechner dir nicht ab.

Grenzen der Rechnung

Der Rechner deckt die vier Altersrenten für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ab, die ab 1950 geboren sind. Nicht abgedeckt sind:

  • Vertrauensschutz- und Sonderregeln, zum Beispiel für Altersteilzeit vor 2007, Bergleute sowie die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit für ältere Jahrgänge.
  • Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
  • Beamtenversorgung und berufsständische Versorgungswerke.
  • Die Höhe der Rente in Euro und die Frage, ob sich ein früher oder später Beginn für dich lohnt.

Ob die Wartezeit erfüllt ist und ob die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch bei Rentenbeginn vorliegt, steht in deinen Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. im Schwerbehindertenausweis. Die Rechnung ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1964 geboren bin?

Die Regelaltersrente gibt es mit 67 Jahren. Mit mindestens 35 Jahren Wartezeit ist die Rente für langjährig Versicherte ab 63 möglich, dann mit 0,3 % Abschlag je Monat, höchstens 14,4 %. Mit 45 Jahren Wartezeit gibt es die Rente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei mit 65.

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitiger Rente?

Der Abschlag beträgt 0,3 % je Monat, den du die Rente früher beginnst als abschlagsfrei möglich. Er mindert den Monatsbetrag dauerhaft.

Warum beginnt meine Rente früher, wenn ich am 1. eines Monats geboren bin?

Dein Lebensalter ist mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet, also schon im Vormonat. Die Voraussetzungen sind dann am Monatsersten erfüllt, und die Rente beginnt im Geburtsmonat.

Was zählt auf die 45 Jahre Wartezeit?

Vor allem Pflichtbeiträge, Berücksichtigungszeiten und bestimmte Zeiten mit Entgeltersatzleistungen. Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt mit wenigen Ausnahmen nicht, Bürgergeld steht nicht in der Aufzählung des Gesetzes.

Wann sollte ich den Rentenantrag stellen?

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach dem Monat gestellt werden, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, sonst beginnt die Rente erst im Antragsmonat.

Darf ich neben einer vorzeitigen Altersrente arbeiten?

Ja. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es im SGB VI nur noch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für Bergleute, nicht für Altersrenten. Steuern und Sozialabgaben auf deinen Verdienst fallen trotzdem an.

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 77 Zugangsfaktor. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  2. [2] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 35 Regelaltersrente. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 36 Altersrente für langjährig Versicherte. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  4. [4] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  5. [5] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  6. [6] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 50 Wartezeiten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  7. [7] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 99 Beginn. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  8. [8] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 235 Regelaltersrente (Übergangsregelung). Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  9. [9] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 236 Altersrente für langjährig Versicherte (Übergangsregelung). Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  10. [10] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Übergangsregelung). Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  11. [11] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 236b Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Übergangsregelung). Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  12. [12] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 51 Anrechenbare Zeiten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  13. [13] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  14. [14] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 34 Voraussetzungen für einen Rentenanspruch. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  15. [15] Deutsche Rentenversicherung: Wie beantrage ich meine Rente?. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  16. [16] Bundesministerium der Justiz: BGB § 187 Fristbeginn. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  17. [17] Bundesministerium der Justiz: BGB § 188 Fristende. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  18. [18] Bundesministerium der Justiz: SGB X § 26 Fristen und Termine. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  19. [19] Bundesministerium der Justiz: SGB VI § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  20. [20] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Aktivrente: Fragen und Antworten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Lena, Betriebswirtin (M. Sc.) mit Schwerpunkt Finanzwirtschaft

Lena hat Betriebswirtschaftslehre im Bachelor und Master studiert, mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern. Bei Finanzwiki schreibt sie über Geldanlage, ETFs, Steuern und Altersvorsorge.

Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

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