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Finanzwiki

Pendlerpauschale-Rechner

Geschrieben von Philip · Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer

Sätze, Höchstbetrag und Pauschbetrag sind am Einkommensteuergesetz und am Steueränderungsgesetz 2025 geprüft, die Beispiele sind nachgerechnet.

Rechenweg und Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

km

Kürzeste Straßenverbindung, nur volle Kilometer zählen

Tage

Ohne Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage

€

Optional, z. B. Arbeitsmittel oder Fortbildung

%

Für die Schätzung der Steuerersparnis, 14 bis 45 %

Entfernungspauschale 2026

2.090,00 €

25 km × 0,38 € × Tage 2.090,00 €
Werbungskosten gesamt 2.090,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €
Über dem Pauschbetrag 860,00 €
Grob geschätzte Steuerersparnis 258,00 €

Schätzung: Betrag über dem Pauschbetrag mal Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kurz beantwortet

Der Rechner ermittelt die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) aus einfacher Entfernung und Arbeitstagen. Bis 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € danach, seit 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Er zeigt außerdem, wie viel über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt und damit zusätzlich Steuer spart.

So rechnet der Rechner

Der Rechner bestimmt zuerst die Entfernungspauschale, begrenzt sie falls nötig und vergleicht das Ergebnis mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

  1. Entfernung: Es zählen nur volle Kilometer der einfachen Strecke, ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt. Der Rechner rundet deine Eingabe deshalb ab.
  2. Entfernungspauschale = Arbeitstage × (Kilometer bis 20 × Satz bis 20 km + Kilometer ab 21 × Satz ab 21. km). Die Sätze hängen vom Steuerjahr ab (siehe Tabelle unten).
  3. Deckelung: Bei Verkehrsmitteln außer dem eigenen oder überlassenen Pkw ist die Pauschale auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Mit dem eigenen Pkw gilt keine Grenze.
  4. Höhere ÖPNV-Kosten: Bei öffentlichen Verkehrsmitteln setzt der Rechner die tatsächlichen Kosten an, wenn sie die (gedeckelte) Pauschale übersteigen.
  5. Werbungskosten gesamt = angesetzte Fahrtkosten + weitere Werbungskosten, die du eingibst.
  6. Über dem Pauschbetrag = Werbungskosten gesamt − 1.230 €, mindestens 0 €. Nur dieser Teil senkt deine Steuer zusätzlich.
  7. Grobe Ersparnis = Betrag über dem Pauschbetrag × Grenzsteuersatz. Soli und Kirchensteuer sind nicht enthalten, das Ergebnis ist eine Schätzung.

Entfernungspauschale

E = Tage · (min(km, 20) · s₁ + max(km − 20, 0) · s₂)

km volle Kilometer der einfachen Entfernung; s₁ Satz bis 20 km, s₂ Satz ab 21. km (2025: 0,30 € und 0,38 €; ab 2026: 0,38 € und 0,38 €)

Ansatz bei anderem Verkehrsmittel als Pkw

A = max(min(E, 4.500 €), ÖPNV-Kosten)

Deckel 4.500 €; höhere tatsächliche Kosten öffentlicher Verkehrsmittel werden angesetzt

Ansatz mit eigenem Pkw

A = E

keine Deckelung

Über dem Pauschbetrag

U = max(A + weitere Werbungskosten − 1.230 €, 0)

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €

Grobe Steuerersparnis

S = U · Grenzsteuersatz

ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nur Schätzung

Parameter und Fundstellen

ParameterWertGültig
Entfernungspauschale je km, erste 20 km (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)[1]0,3 €/km1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Entfernungspauschale je km ab dem 21. km (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)[1]0,38 €/km1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025
Entfernungspauschale je km, erste 20 km (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)[2]0,38 €/kmseit 1. Januar 2026
Entfernungspauschale je km ab dem 21. km (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)[2]0,38 €/kmseit 1. Januar 2026
Höchstbetrag ohne eigenen oder überlassenen Pkw (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)[3]4.500 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG)[4]1.230 €
Mobilitätsprämie (§ 101 EStG)[5]14 %
Homeoffice-Tagespauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG)[6]6 €/Tag

Was die Entfernungspauschale abdeckt

Für jeden Arbeitstag, an dem du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, setzt das Gesetz eine Pauschale je vollem Entfernungskilometer an. Mit dem eigenen oder dir überlassenen Pkw darf der Betrag über 4.500 € im Jahr liegen.[3] Die Pauschale gilt für Hin- und Rückweg zusammen und für jedes Verkehrsmittel.[1] Sie gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung.[3]

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine andere Strecke kann zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig benutzt.[3] Die Entfernung richtet sich nach der Straße, auch wenn du mit Bahn oder Fahrrad fährst. Mautgebühren und Tunnelgebühren kommen nicht zusätzlich hinzu. Wer mehrmals am Tag zur selben ersten Tätigkeitsstätte fährt, bekommt die Pauschale für diesen Tag nur einmal.[1]

Mit der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für diese Wege abgegolten, also etwa Benzin, Verschleiß, Leasing oder Parkgebühren. Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel kannst du zusätzlich ansetzen, soweit sie die im Jahr insgesamt abziehbare Pauschale übersteigen. Steuerfreie Sachbezüge des Arbeitgebers für diese Fahrten, etwa ein Jobticket, mindern den abziehbaren Betrag.[3] Bei einer Fahrgemeinschaft rechnet jeder Teilnehmer mit seiner eigenen Entfernung. Umwege zum Abholen von Mitfahrern zählen nicht dazu.[1]

Eine feste Zahl an Arbeitstagen schreibt das Gesetz nicht vor. Du trägst die Tage ein, an denen du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.

Sätze für 2025, 2026 und 2027

Bis einschließlich 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer.[1] Seit dem Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Es wurde im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 363 verkündet, die Änderung der Sätze steht in Artikel 2 und trat am 1. Januar 2026 in Kraft.[2] Die bisherige Regel für Fernpendler wurde damit auf alle Entfernungskilometer ausgeweitet.[7] Die aktuelle Fassung von § 9 EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2026 anzuwenden.[8]

Für 2027 enthält § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der geltenden Fassung keine Befristung und kein abweichendes Datum.[3] Der Rechner nimmt deshalb für 2027 dieselben Sätze wie für 2026 an. Ändert der Gesetzgeber die Regel, ändern sich die Werte.

Steuerjahrbis 20 kmab 21. kmHöchstbetrag ohne PkwArbeitnehmer-Pauschbetrag
20250,30 €0,38 €4.500 €1.230 €
20260,38 €0,38 €4.500 €1.230 €
20270,38 €0,38 €4.500 €1.230 €

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 €. Er wird abgezogen, wenn du keine höheren Werbungskosten nachweist.[4] Der Betrag stand auch 2025 so im Gesetz.[9]

Mobilitätsprämie, Behinderung und weitere Sonderfälle

Mobilitätsprämie: Wer wegen eines niedrigen Einkommens von der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer steuerlich nicht profitiert, kann stattdessen eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent der Bemessungsgrundlage beanspruchen. Die Bemessungsgrundlage ist begrenzt auf den Betrag, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet.[5] Die zeitliche Befristung der Prämie bis 2026 wurde durch das Steueränderungsgesetz 2025 aufgehoben.[7] Der Rechner berechnet sie nicht.

Behinderung: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder von 50 bis unter 70 bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr können statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Das ist durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.[3]

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung sind eine eigene Regel: eine Fahrt pro Woche, bewertet mit der Entfernungspauschale zwischen Hausstand und erster Tätigkeitsstätte.[3]

Unfallkosten: Neben der Pauschale lassen sich Kosten für die Beseitigung von Unfallschäden auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen.[10]

Homeoffice-Pauschale: Sie beträgt 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Sie gilt für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest und keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufsuchst. Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist sie auch an Tagen zulässig, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst.[6] Der Rechner prüft das nicht. Zähle deshalb nur Tage mit tatsächlicher Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.

Rechenbeispiel

Du fährst 2026 an 220 Tagen mit dem eigenen Auto 30 Kilometer einfach zur Arbeit, deine übrigen Werbungskosten sind null und dein Grenzsteuersatz beträgt 30 Prozent.

  1. Entfernungspauschale: 220 × 30 × 0,38 € = 2.508,00 €. Eine Deckelung gibt es mit dem Pkw nicht.
  2. Über dem Pauschbetrag: 2.508,00 € − 1.230,00 € = 1.278,00 €.
  3. Grobe Ersparnis: 1.278,00 € × 30 % = 383,40 €.

Zum Vergleich mit dem Satz von 2025: 220 × 20 × 0,30 € = 1.320,00 € plus 220 × 10 × 0,38 € = 836,00 €, zusammen 2.156,00 €. Der neue Satz bringt bei dieser Strecke 352,00 € mehr Pauschale.

Grenzen der Rechnung

Der Rechner bildet nur die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer mit einer ersten Tätigkeitsstätte ab. Selbstständige mit Betriebsausgaben, Reisekosten bei Auswärtstätigkeit, Familienheimfahrten und die tatsächlichen Kosten bei Behinderung sind nicht enthalten. Die Steuerersparnis ist ein Näherungswert mit dem Grenzsteuersatz, er ersetzt keine Lohn- oder Einkommensteuerberechnung. Bei mehreren Arbeitgebern, mehreren Wohnungen oder wechselnden Strecken im Jahr rechnest du die Abschnitte einzeln und addierst sie. Die Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung, ab dem ersten Kilometer.

Wie hoch war die Pendlerpauschale 2025?

Für 2025 gelten 0,30 € je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € je Kilometer ab dem 21. Kilometer.

Gilt die Pendlerpauschale für Hin- und Rückweg?

Ja. Gerechnet wird mit der einfachen Entfernung, die Pauschale deckt Hin- und Rückweg am Arbeitstag ab. Mehrere Fahrten am selben Tag zählen nur einmal.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja, 4.500 € im Jahr. Sie gilt nicht, wenn du mit dem eigenen oder einem überlassenen Pkw fährst. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du höhere tatsächliche Kosten ansetzen.

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Eine gesetzliche Pauschalzahl gibt es nicht. Angesetzt werden die Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.

Bringt mir die Pauschale immer eine Steuerersparnis?

Nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Der Rechner zeigt dir den Betrag darüber.

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 14: BMF-Schreiben vom 18.11.2021 (BStBl I S. 2315), Entfernungspauschalen. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  2. [2] Bundesgesetzblatt: Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  4. [4] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  5. [5] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 101 Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  6. [6] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c (Tagespauschale). Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  7. [7] Deutscher Bundestag: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, Drucksache 21/1974. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  8. [8] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 52 Anwendungsvorschriften, Absatz 1. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  9. [9] Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten. Abgerufen am 28. Oktober 2026.
  10. [10] Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Hinweise zu § 9 (H 9.10). Abgerufen am 28. Oktober 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Philip, Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer

Philip hat eine kaufmännische Ausbildung, Wirtschaftsinformatik studiert und führt eigene Unternehmen. Bei Finanzwiki schreibt er über Finanzgrundlagen, Sparen, Konten und Alltagsrechner und prüft die Rechenwege.

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