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Finanzwiki

Stundenlohnrechner

Geschrieben von Philip · Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer

Mindestlohn und Minijob-Grenze sind an den Verordnungen und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger geprüft, die Beispiele sind nachgerechnet.

Rechenweg und Quellen offen dokumentiert, so arbeiten wir

Stand:

€
h

Stundenlohn brutto

17,31 €

Monatsstunden 173,33 h
Jahresbrutto 36.000,00 €
Mindestlohn 2026 13,90 €

Mindestens so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn.

Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat. Bei diesem Stundenlohn bleiben bis zu 8,04 Wochenstunden darunter. Alle Beträge brutto.

Kurz beantwortet

Der Rechner wandelt Monatsbrutto, Jahresgehalt und Stundenlohn ineinander um und nutzt dafür den Faktor 13/3, also rund 4,33 Wochen je Monat. Er vergleicht das Ergebnis mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (2026) bzw. 14,60 Euro (2027) und mit der Minijob-Grenze. Alle Beträge sind brutto.

So rechnet der Rechner

Ein Monat hat nicht genau vier Wochen. Ein Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate sind das 52/12 = 13/3, also rund 4,333 Wochen je Monat. Mit diesem Faktor rechnet der Rechner zwischen Wochenstunden und Monatsstunden um.

  1. Monatsbrutto zu Stundenlohn: Monatsstunden = Wochenstunden mal 13/3. Stundenlohn = Monatsbrutto geteilt durch Monatsstunden.
  2. Stundenlohn zu Monatsbrutto: Monatsbrutto = Stundenlohn mal Wochenstunden mal 13/3.
  3. Jahresgehalt zu Stundenlohn: Stundenlohn = Jahresbrutto geteilt durch (52 mal Wochenstunden). Bei einem 13. Gehalt zählt der Rechner Monatsbrutto mal 13 als Jahresbrutto, bei einem 14. Gehalt mal 14.

Ein 13. Gehalt erhöht das Jahreseinkommen, aber nicht die Arbeitsstunden. Der rechnerische Stundenlohn steigt deshalb, wenn du Sonderzahlungen einrechnest. Für den Mindestlohnvergleich ist das nicht ohne Weiteres zulässig, siehe unten.

Monatsstunden

M = w · 13/3

w Wochenstunden; 52 Wochen / 12 Monate = 13/3 ≈ 4,333

Stundenlohn aus Monatsbrutto

s = B / (w · 13/3)

B Monatsbrutto, w Wochenstunden

Monatsbrutto aus Stundenlohn

B = s · w · 13/3

s Stundenlohn, w Wochenstunden

Stundenlohn aus Jahresbrutto

s = J / (52 · w)

J Jahresbrutto (Monatsbrutto mal Anzahl Gehälter), w Wochenstunden

Geringfügigkeitsgrenze

G = aufrunden(Mindestlohn · 130 / 3)

auf volle Euro aufgerundet, § 8 Abs. 1a SGB IV

Parameter und Fundstellen

ParameterWertGültig
Mindestlohn brutto je Zeitstunde (§ 1 Abs. 2 MiLoG)[1]12 €/hseit 1. Oktober 2022
Mindestlohn brutto je Zeitstunde (MiLoV4 § 1)[2]12,41 €/hseit 1. Januar 2024
Mindestlohn brutto je Zeitstunde (MiLoV4 § 1)[2]12,82 €/hseit 1. Januar 2025
Mindestlohn brutto je Zeitstunde (MiLoV5 § 1)[3]13,9 €/hseit 1. Januar 2026
Mindestlohn brutto je Zeitstunde (MiLoV5 § 1)[3]14,6 €/hseit 1. Januar 2027
Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV, BAnz AT 20.11.2025 B1)[4]603 € im Monatseit 1. Januar 2026
Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV, BAnz AT 20.11.2025 B1)[4]633 € im Monatseit 1. Januar 2027

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns. Er ist als Bruttobetrag je Zeitstunde festgelegt, ab dem 1. Oktober 2022 mit 12 Euro.[1] Danach wurde er durch Verordnungen der Bundesregierung angehoben:

Gültig abMindestlohn brutto je Stunde
1. Oktober 202212,00 €
1. Januar 202412,41 €[2]
1. Januar 202512,82 €[2]
1. Januar 202613,90 €[3]
1. Januar 202714,60 €[3]

Für einzelne Gruppen gilt das Mindestlohngesetz nicht oder nur eingeschränkt, etwa für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Pflichtpraktika und in den ersten sechs Monaten für zuvor Langzeitarbeitslose.[5] Branchenmindestlöhne können höher liegen.[1]

Minijob-Grenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist das monatliche Arbeitsentgelt, das bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.[6] Sie beträgt 603 Euro ab dem 1. Januar 2026 und 633 Euro ab dem 1. Januar 2027.[4] Der Faktor 130/3 ist dabei derselbe wie 10 Wochenstunden mal 13/3. Der Rechner zeigt dir, wie viele Wochenstunden zu deinem Stundenlohn noch unter der Grenze liegen.

Rechenbeispiele

Monatsbrutto zu Stundenlohn: 3.000 Euro brutto bei 40 Wochenstunden. Monatsstunden = 40 mal 13/3 = 173,33. Stundenlohn = 3.000 / 173,33 = 17,31 Euro.

Stundenlohn zu Monatsbrutto: 15 Euro bei 38,5 Wochenstunden: 15 mal 38,5 mal 13/3 = 2.502,50 Euro im Monat.

Mit 13. Gehalt: 3.000 Euro Monatsbrutto, 13 Gehälter, 40 Wochenstunden. Jahresbrutto = 39.000 Euro. Stundenlohn = 39.000 / (52 mal 40) = 18,75 Euro.

Mindestlohnvergleich: 2.400 Euro brutto bei 40 Wochenstunden ergeben 13,85 Euro je Stunde. Das liegt 2026 knapp unter 13,90 Euro. Für 40 Wochenstunden wären 2026 mindestens 2.409,33 Euro im Monat nötig, 2027 mindestens 2.530,67 Euro.

Minijob: Bei 14,00 Euro Stundenlohn und 10 Wochenstunden sind es 606,67 Euro im Monat. Das ist über der Grenze von 603 Euro (2026). Bis zur Grenze reichen bei 14,00 Euro rund 9,94 Wochenstunden.

Wann der Vergleich mit dem Mindestlohn schwierig wird

Der Rechner vergleicht den rechnerischen Bruttostundenlohn mit dem Mindestlohn. Ob eine Zahlung auf den Mindestlohn angerechnet werden darf, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zuschläge oder Sachleistungen, hängt vom Fall ab und ist keine reine Rechenfrage. Gehört in deinen Vertrag Mehrarbeit, Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst, kann die Zahl der bezahlten Stunden von den vereinbarten Wochenstunden abweichen. Trage dann die tatsächlich bezahlten Stunden ein.

Grenzen der Rechnung

  • Alle Beträge sind brutto. Das Netto hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und weiteren Merkmalen ab und wird in einem eigenen Brutto-Netto-Rechner behandelt.
  • Der Faktor 13/3 ist ein Durchschnitt über das Jahr. Einzelne Monate haben je nach Feiertagen und Kalender mehr oder weniger Arbeitsstunden.
  • Der Mindestlohnvergleich ersetzt keine rechtliche Prüfung. Branchenmindestlöhne, Tarifverträge und Ausnahmen des Mindestlohngesetzes werden nicht berücksichtigt.
  • Die Minijob-Grenze gilt für das regelmäßige Arbeitsentgelt. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist unter engen Bedingungen unschädlich; das prüft der Rechner nicht.[6]
  • Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?

Teile das Monatsbrutto durch die Monatsstunden, das sind die Wochenstunden mal 13/3. Bei 3.000 Euro und 40 Wochenstunden sind das 17,31 Euro je Stunde.

Warum rechnet man mit 4,33 Wochen pro Monat?

Ein Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate ergibt das 4,333 Wochen je Monat. Die Rechnung mit genau 4 Wochen würde den Stundenlohn überschätzen.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 und 2027?

13,90 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027, festgelegt in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026 und 2027?

603 Euro im Monat ab dem 1. Januar 2026 und 633 Euro ab dem 1. Januar 2027. Sie folgt aus dem Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.

Zählt das 13. Gehalt beim Stundenlohn mit?

Rechnerisch ja: Das Jahresbrutto geteilt durch 52 mal die Wochenstunden ergibt einen höheren Durchschnittsstundenlohn. Ob die Zahlung auf den Mindestlohn angerechnet werden darf, ist eine eigene Rechtsfrage.

Ist das Ergebnis brutto oder netto?

Brutto. Steuern und Sozialabgaben sind nicht abgezogen.

Quellen

  1. [1] Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz (MiLoG) § 1 Mindestlohn. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  2. [2] Bundesministerium der Justiz: Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4) § 1 Höhe des Mindestlohns. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  3. [3] Bundesministerium der Justiz: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) § 1 Höhe des Mindestlohns. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  4. [4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV vom 7. November 2025 (Bundesanzeiger BAnz AT 20.11.2025 B1). Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  5. [5] Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz (MiLoG) § 22 Persönlicher Anwendungsbereich. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  6. [6] Bundesministerium der Justiz: SGB IV § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze. Abgerufen am 27. Oktober 2026.

Redaktion

Text und Rechenweg: Philip, Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer

Philip hat eine kaufmännische Ausbildung, Wirtschaftsinformatik studiert und führt eigene Unternehmen. Bei Finanzwiki schreibt er über Finanzgrundlagen, Sparen, Konten und Alltagsrechner und prüft die Rechenwege.

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