Am besten der Wert aus dem Bordcomputer
Kosten der Fahrt
38,66 €
Nur Energiekosten, ohne Maut, Parken, Verschleiß und Versicherung.
Kurz beantwortet
Der Rechner bestimmt aus Strecke, Verbrauch und Preis je Liter oder kWh die Kosten einer Fahrt, aufgeteilt auf beliebig viele Personen. Der Verbrauch ist der Wert, den du eingibst, nicht der Normwert aus dem Datenblatt: Laut EU-Kommission liegt der reale Verbrauch bei Benzinern und Dieseln im Durchschnitt rund 20 Prozent über dem WLTP-Wert. Das gilt auch für die Kosten.
So rechnet der Rechner
Der Rechner multipliziert die Strecke mit dem Verbrauch je 100 Kilometer und dem Preis. Bei Hin- und Rückfahrt verdoppelt er die einfache Strecke vorher.
- Strecke = einfache Strecke, bei Hin und zurück mal 2.
- Verbrauch gesamt = Strecke / 100 mal Verbrauch je 100 km (Liter oder kWh).
- Kosten gesamt = Verbrauch gesamt mal Preis je Liter bzw. kWh.
- Kosten je Person = Kosten gesamt / Anzahl der Personen.
- Kosten je 100 km = Verbrauch je 100 km mal Preis.
Beim Elektroauto kannst du einen Aufschlag für Ladeverluste in Prozent angeben. Dann rechnet der Rechner mit dem Strom, der aus dem Netz bezogen wird: Verbrauch am Fahrzeug mal (1 + Aufschlag). Wie hoch die Verluste beim Laden bei dir sind, hängt vom Ladegerät und der Ladeleistung ab. Ohne Angabe rechnet der Rechner ohne Aufschlag.
Strecke
s = s_einfach · f
f = 1 bei einfacher Fahrt, f = 2 bei Hin und zurück
Verbrauch gesamt
V = s / 100 · v · (1 + a)
v Verbrauch je 100 km (l oder kWh), a Ladeverlust-Aufschlag (nur Elektro, sonst 0)
Kosten gesamt
K = V · p
p Preis je Liter bzw. kWh
Kosten je Person
K_P = K / n
n Anzahl der Personen
Kosten je 100 km
K_100 = v · (1 + a) · p
Kosten pro 100 Kilometer
Entfernungspauschale (Hinweis)
E = d · 0,38 € · T
d einfache Entfernung in vollen km, T Arbeitstage; höchstens 4.500 € ohne eigenen Kraftwagen
Parameter und Fundstellen
| Parameter | Wert | Gültig |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale je vollem Kilometer der einfachen Entfernung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)[1] | 0,38 €/km | |
| Höchstbetrag der Entfernungspauschale, gilt nicht bei eigenem oder überlassenem Kraftwagen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)[1] | 4.500 € im Jahr | |
| Wegstreckenentschädigung bei erheblichem dienstlichem Interesse (§ 5 Abs. 2 BRKG)[2] | 0,3 €/km | |
| Wegstreckenentschädigung sonst, höchstens 130 € (§ 5 Abs. 1 BRKG)[2] | 0,2 €/km |
Woher Verbrauch und Preis kommen
Wer als Hersteller oder Händler einen neuen Pkw ausstellt, anbietet oder bewirbt, muss den Kraftstoffverbrauch in Litern je 100 Kilometer angeben, bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden auch den Stromverbrauch in Kilowattstunden je 100 Kilometer. Die Werte stammen aus der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs.[3] Sie dienen dem Vergleich von Modellen und sind nicht als Prognose für deinen Alltag gemeint.
Die tatsächliche Abweichung hat die Europäische Kommission aus den Daten der Bordgeräte zur Verbrauchsmessung ausgewertet. Das Ergebnis: Der reale Verbrauch von Benzin- und Dieselfahrzeugen im Durchschnitt rund 20 Prozent über den offiziellen WLTP-Werten liegt. Für 2021 zugelassene Pkw beträgt die Lücke bei Benzinern im Mittel 19,8 Prozent (1,2 l/100 km) und bei Dieseln 18,2 Prozent (1,1 l/100 km), für 2022 zugelassene 21,1 Prozent bei Benzinern (1,3 l/100 km) und 17,1 Prozent bei Dieseln (1,0 l/100 km).[4] Nimm für die Rechnung deshalb möglichst deinen gemessenen Verbrauch aus dem Bordcomputer, nicht den Datenblattwert.
Die aktuellen Preise an Tankstellen erfasst die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Betreiber öffentlicher Tankstellen müssen jede Preisänderung bei Super E5, Super E10 und Diesel melden, die Stelle gibt die Daten an zugelassene Verbraucher-Informationsdienste weiter, etwa Tank-Apps.[5] Der Rechner nimmt den Preis, den du einträgst.
Rechenbeispiele
Verbrenner: 300 Kilometer einfach, 7,2 Liter auf 100 km, Superpreis 1,79 Euro je Liter, 3 Personen. Verbrauch gesamt = 300 / 100 mal 7,2 = 21,6 Liter. Kosten gesamt = 21,6 mal 1,79 = 38,66 Euro. Je Person 12,89 Euro. Je 100 Kilometer 12,89 Euro.
Hin und zurück: 120 Kilometer einfach, also 240 Kilometer, 5,5 Liter auf 100 km, 1,80 Euro je Liter, 2 Personen. Verbrauch = 13,2 Liter, Kosten = 23,76 Euro, je Person 11,88 Euro.
Elektroauto: 200 Kilometer, 18 kWh auf 100 km, 0,40 Euro je kWh. Ohne Ladeverluste sind das 36 kWh und 14,40 Euro. Mit einem Aufschlag von 10 Prozent für Ladeverluste sind es 39,6 kWh und 15,84 Euro, das entspricht 7,92 Euro je 100 km.
Fahrtkosten und Steuer: die Pauschalen
Der Rechner zeigt die reinen Energiekosten. Sie sind nicht dasselbe wie steuerlich ansetzbare Fahrtkosten. Wer Fahrten zur Arbeit oder Dienstreisen steuerlich geltend macht, rechnet mit Pauschalen.
- Arbeitsweg: Für jeden Arbeitstag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, gilt eine Entfernungspauschale von 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, höchstens 4.500 Euro im Kalenderjahr. Der Höchstbetrag gilt nicht, wenn ein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird. Durch die Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für diesen Weg abgegolten, also auch die Spritkosten.[1]
- Dienstreise: Bei beruflich veranlassten Fahrten, die nicht der Arbeitsweg sind, können statt der tatsächlichen Kosten die pauschalen Kilometersätze angesetzt werden, die das Bundesreisekostengesetz als höchste Wegstreckenentschädigung festlegt.[1] Sie beträgt 30 Cent je Kilometer, wenn an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse besteht, sonst 20 Cent je Kilometer.[2]
Beispiel: 20 Kilometer einfache Entfernung und 220 Arbeitstage ergeben eine Entfernungspauschale von 20 mal 0,38 mal 220 = 1.672,00 Euro im Jahr, egal, was das Tanken kostet. Eine Dienstreise von 300 Kilometern ergibt mit 0,30 Euro je Kilometer 90,00 Euro.
Grenzen der Rechnung
- Der Rechner nutzt einen konstanten Verbrauch. Tempo, Beladung, Außentemperatur, Reifen, Fahrstil und Klimaanlage verändern ihn; bei Elektroautos wirkt vor allem die Kälte.
- Er berücksichtigt keine Maut, kein Parken, keine Abnutzung, Versicherung, Steuer oder Wertverlust. Die Vollkosten eines Autos sind deutlich höher als die Spritkosten.
- Der Preis ist deine Eingabe. Der Rechner ruft keine Tankstellenpreise ab.
- Ladeverluste, Strompreise an öffentlichen Ladesäulen und Mischpreise aus Haushalts- und Ladestrom bildet er nur über deinen Aufschlag und deinen durchschnittlichen Preis ab.
- Die steuerlichen Pauschalen sind Hinweise, keine Berechnung deiner Steuer. Ob und in welcher Höhe sie bei dir gelten, hängt vom Einzelfall ab.
- Das Ergebnis ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Spritkosten für eine Fahrt?
Strecke in km geteilt durch 100, mal Verbrauch je 100 km, mal Preis je Liter. Für 300 km bei 7,2 l/100 km und 1,79 Euro je Liter sind das 38,66 Euro.
Welchen Verbrauch soll ich eintragen: Datenblatt oder Bordcomputer?
Besser den Wert aus dem Bordcomputer. Der Normwert nach WLTP liegt bei Benzinern und Dieseln im Durchschnitt rund 20 Prozent unter dem realen Verbrauch.
Wie rechne ich die Kosten eines Elektroautos?
Strecke geteilt durch 100, mal kWh je 100 km, mal Strompreis je kWh. Ladeverluste kannst du als Aufschlag in Prozent angeben; wie hoch sie sind, hängt vom Ladegerät und der Ladeleistung ab.
Wie teile ich die Kosten auf mehrere Personen?
Die Gesamtkosten werden durch die Zahl der Personen geteilt. Zähle die Person am Steuer mit, wenn sie sich an den Kosten beteiligt.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für jeden Arbeitstag. Der Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr gilt nicht bei Nutzung eines eigenen Kraftwagens.
Woher kommen die Tankstellenpreise in den Tank-Apps?
Aus der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Tankstellen melden jede Preisänderung bei Super E5, Super E10 und Diesel.
Quellen
- [1] Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [2] Bundesministerium der Justiz: Bundesreisekostengesetz (BRKG) § 5 Wegstreckenentschädigung. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [3] Bundesministerium der Justiz: Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) § 1 Kennzeichnungspflicht. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [4] Europäische Kommission: Publication of real-world CO2 emissions and fuel consumption of cars and vans collected in 2022 (26 July 2024). Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- [5] Bundeskartellamt: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
Redaktion
Text und Rechenweg: Philip, Wirtschaftsinformatiker und Unternehmer
Philip hat eine kaufmännische Ausbildung, Wirtschaftsinformatik studiert und führt eigene Unternehmen. Bei Finanzwiki schreibt er über Finanzgrundlagen, Sparen, Konten und Alltagsrechner und prüft die Rechenwege.
Wie wir recherchieren, rechnen und prüfen, steht unter So arbeiten wir. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
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